Deutschland

Bundesregierung hat "starke Zweifel" an Völkerrechtskonformität von Sanktionen gegen Nord Stream 2

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ist zur Bewertung gekommen, dass US-Sanktionen gegen Mitwirkende am Projekt Nord Stream 2 nicht per se völkerrechtswidrig sind. Auf Nachfrage von RT teilte Regierungssprecher Seibert mit, dass die Bundesregierung daran Zweifel hegt.
Bundesregierung hat "starke Zweifel" an Völkerrechtskonformität von Sanktionen gegen Nord Stream 2

Man halte "extraterritoriale" Sanktionen der USA für völkerrechtswidrig, heißt es bei den Linken und beim Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft unisono. Auch die Bundesregierung lehne "jegliche extraterritorialen Sanktionen" aus Washington gegen Projektbeteiligte von Nord Stream 2 ab, hieß es noch im Februar. Um dieser Frage juristisch auf den Grund zu gehen, gab die Links-Fraktion bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages ein Gutachten in Auftrag, mit welchem überprüft werden sollte, ob solche Sanktionen im Einklang mit dem Völkerrecht stehen.

In ihrem Gutachten argumentierten die Juristen, tatsächlich sei es so, dass solche Sanktionen nicht eindeutig völkerrechtswidrig sind. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler Sicherheitsinteressen sowie die negativen Auswirkungen auf die eigene Wirtschaft berufen, "kann das Völkerrecht dem Ergreifen von extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen", heißt es in dem Gutachten. Obwohl eine "direkte Auswirkung des Nord-Stream-2-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fern liegt, so sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen", schrieben die Juristen weiter. Deshalb empfiehlt das Gutachten der Bundesregierung, auf eine diplomatische Lösung im Streit mit Washington zu setzen.

Bei der Bundespressekonferenz am Montag wollte RT wissen, wie die Bundesregierung US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 auch im Hinblick auf das Gutachten einstuft. Regierungssprecher Steffen Seibert äußerte "starke Zweifel" an der "Völkerrechtskonformität" von extraterritorialen Sanktionen der USA.

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