München beschließt Maskenpflicht auf einigen öffentlichen Plätzen
Zur Eindämmung des Coronavirus hat die Stadt München eine Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Straßen der Innenstadt beschlossen. Das ist das Ergebnis einer Sitzung des Krisenstabes der Stadt, der am Montagvormittag wegen der anhaltend hohen angeblichen Infektionszahlen getagt hatte.
Die Regelung soll von Donnerstag an gelten. Zu den betroffenen Plätzen gehören der Viktualienmarkt, der Marienplatz sowie die Sendlinger Straße. Die Regelung betrifft sowohl das Gehen, Stehen als auch Sitzen in den benannten Bereichen. Die Vorschrift soll vorerst sieben Tage gelten.
Zudem führt die Stadt wegen steigender Corona-Zahlen wieder Beschränkungen im öffentlichen und privaten Leben ein. So dürften sich in der bayerischen Landeshauptstadt ab Donnerstag nur noch fünf Personen treffen oder zwei Haushalte, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Montag in München. Das gelte sowohl im privaten und öffentlichen Raum als auch in der Gastronomie. Am Sonntag hatten die Corona-Zahlen in München den Wert von 55,6 angeblichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche erreicht. Damit ist ein wichtiger Grenzwert für sogenannte Corona-Neuinfektionen überschritten worden.
Was in Übereinstimmung mit der Sprachregelung des Robert-Koch-Instituts (RKI) als Corona-Neuinfektionen bezeichnet wird, sind tatsächlich positiv Getestete. Das RKI verbucht grundsätzlich jeden positiv auf das Virus SARS-CoV2 Getesteten als "Infizierten" und zählt jeden dieser angeblich "Infizierten" als COVID-19-Fall, also als tatsächlich Erkrankten, unabhängig davon, ob er überhaupt Symptome zeigt. Die steigende Zahl der positiven Tests in den vergangenen Wochen ging einher mit einer deutlichen Ausweitung der Testungen. Die Quote der positiven Tests liegt weiterhin bei unter einem Prozent.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Vormittag erklärt, dass ihm die Lage in München große Sorgen bereiten. Das bayerische Kabinett will am Dienstag eine Soll-Regelung für alle Kommunen im Bundesland beschließen, in denen sich mehr als 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit COVID-19 infizieren.
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(dpa/rt)
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