Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Gesetz gegen Hassrede teilweise verfassungswidrig
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages attestiert in seinem Gutachten dem bereits im Bundestag beschlossenen Gesetz gegen Hassrede in Teilen Verfassungswidrigkeit. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, deren Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorlag:
Einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer gehen zu weit, und zwar deshalb, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzung knüpfen.
Der Abruf von Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in Grundrechte.
Nutzerdaten sollen automatisch an das BKA weitergeleitet werden
In seinem Gutachten bezieht sich der wissenschaftliche Dienst auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Telekommunikationsanbietern. Zur Identifizierung von Nutzern durch die IP-Adresse hatte das Verfassungsgericht erklärt, es müsse "eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks der betroffenen Informationen" deutlich werden, die jedoch nicht gegeben sei. Der Beschluss des Verfassungsgerichts stammt jedoch aus dem Juli, also nachdem das Hassrede-Gesetz abgesegnet worden ist. Dennoch schreibt Renate Künast (Grüne) bei Twitter, das Gesetz müsse geändert werden, um verfassungskonform zu sein – und "Wir bleiben dran".
Im "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität", wie es im vollen Wortlaut heißt, geht es um die automatische Weitergabe von Daten an das Bundeskriminalamt im Falle von Hasspostings in den sozialen Netzwerken. Für soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter gibt es weitreichende Pflichten: Sie müssen Posts mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen nicht mehr nur löschen, sondern dem Bundeskriminalamt melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Damit wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geändert, das bereits seit 2017 gilt.
Datenschützer bemängeln, dass unrechtmäßig gesperrte Beiträge zwar wieder online genommen werden müssen, dann die dazugehörigen Daten aber bereits beim BKA gelandet sind.
EU arbeitet an einem gemeinsamen "Digital Service Act"
Auf der anderen Seite plant die EU-Kommission mit dem "Digital Service Act" ein europaweites und einheitliches Gesetz, das die Haftung von sozialen Netzwerken und Telediensten regeln soll. Noch dieses Jahr soll ein Gesetzesvorschlag vorliegen. Die EU-Kommission setzt im Kampf gegen Hass, Hetze und Lügen im Internet bislang nicht auf verpflichtende Vorgaben, sondern auf freiwillige Kooperation. Facebook, Microsoft, Twitter und Youtube unterzeichneten 2016 etwa einen freiwilligen Verhaltenskodex gegen illegale Hassrede. EU-Vizekommissionschefin Věra Jourová betonte, eine europäische Lösung sei nötig – und kritisierte damit die deutschen Alleingänge der vergangenen Jahre.
Das Gesetz gegen Hassrede wurde vom Bundestag bereits beschlossen und der Bundesrat hat im Juli zugestimmt. Wenn zuletzt auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterscheibt, könnte das Gesetz im Herbst in Kraft treten. Steinmeier hat jedoch schon Vorbehalte angekündigt. Wenn das Gesetz in ihrer jetzigen Form in Kraft treten sollte, könnte zudem noch das Verfassungsgericht in Karlsruhe tätig werden.
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