Deutschland

München: Gericht kippte Teilnehmerbeschränkung für Corona-Demo

Darf die Demonstration stattfinden – und wenn ja, mit wie vielen Teilnehmern? Kurz vor einer in München geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auflagen der Stadt München zum Teil gekippt.
München: Gericht kippte Teilnehmerbeschränkung für Corona-DemoQuelle: www.globallookpress.com © Thomas Vonier via www.imago-images.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Stadt München verhängte Teilnehmerbeschränkung für eine Corona-Demo am Samstag gekippt.

Die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer wurde durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben", teilte eine Sprecherin mit.

Die Organisatoren der Demo, die Initiative "Querdenken 089", hatten 5.000 Teilnehmer angemeldet. Sie gehen auf die Straße, um gegen die Corona-Politik der Bundesregierung zu protestieren.

Eine fixe Obergrenze gibt es nicht, entscheidend ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden (können)", teilte die Sprecherin des Gerichtshofes mit.

Der zuständige Senat habe keine Probleme gesehen, wenn die angemeldete Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht eingehalten werden.

Auch ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt wurde nun erlaubt

Damit widersprach der Gerichtshof dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München und den Vorgaben der Stadt. Auch ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt wurde nun erlaubt. Die geplante Hauptkundgebung auf dem Odeonsplatz wurde allerdings untersagt und auch vom Gerichtshof auf die Theresienwiese verlegt. Dort gibt es deutlich mehr Platz und damit auch mehr Möglichkeiten, Abstandsregeln einzuhalten.

Die Stadt hatte die unter dem Motto "Frieden, Freiheit und Gesundheit" angemeldete Kundgebung in ihrer geplanten Form zunächst untersagt. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese – allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1.000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls zunächst untersagt. Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt.

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(dpa/rt)

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