Pop-up-Radwege in Berlin sind laut Gericht nicht rechtens
Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und die Anordnung zwingend notwendig sei, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mit. Die sogenannten Pop-up-Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der COVID-19-Pandemie einrichten ließen, sind demnach rechtswidrig.
Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Zudem könne die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, da diese nichts mit der Verkehrslage zu tun habe.
Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung kündigte an, sie anzufechten und vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in den Berliner Stadtteilen Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg geklagt. Später gebaute neue Radwege sind von dem Urteil nicht betroffen.
AfD-Verkehrsexperte Scholtysek sagte, die Gerichtsentscheidung sei "ein Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass". Man freue sich, dass die "rechtswidrigen Barrikaden sofort abgebaut und die Straßen wieder frei gemacht" würden.
Das Urteil richtet sich nicht grundsätzlich gegen neue Radwege. Es stellt nur die fehlende notwendige Begründung von konkreten Gefahren an bestimmten Stellen fest. Möglicherweise kann also die Senatsverkehrsverwaltung später auch Radwege mit einer erneuten und besseren Begründung wieder einrichten.
Rund 25 Kilometer der breiten Radspuren – sogenannte Pop-up-Radwege – sind in Berlin seit Beginn der Corona-Krise insgesamt entstanden.
Mehr zum Thema - Statistisches Bundesamt meldet historischen Tiefststand bei Verkehrstoten in Deutschland
(dpa/rt)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.