Deutschland

Fake-Überfall: Ehemaliges Hamburger AfD-Mitglied inszenierte Angriff der Antifa

Es soll sich im vergangenen September zugetragen haben. Ein Mitglied der Hamburger AfD meldete sich beim polizeilichen Notruf. Es behauptete, von Mitgliedern der Antifa überfallen worden zu sein. Zudem seien vor seiner Wohnung Schüsse gefallen. Jetzt stellte sich heraus: Alles ausgedacht.
Fake-Überfall: Ehemaliges Hamburger AfD-Mitglied inszenierte Angriff der AntifaQuelle: www.globallookpress.com

Was sich im vergangenen Jahr in Hamburg ereignete, war in seiner Dramatik rückblickend durchaus ambitioniert. Gleich dreimal griff das damalige AfD-Mitglied Jonas K. mit tränenerstickter Stimme zum Hörer, um am 6. September 2019 den polizeilichen Notruf zu kontaktieren. Was er zu berichten hatte, sollte ihn zum Opfer der Antifa stilisieren. Er sei von Unbekannten in seiner Wohnung in Hamburg-Wilsdorf überfallen worden, gab K. zum Besten.

Alle Indizien deuteten seiner Ansicht nach auf die "Antifa Altona Ost", denn angeblich habe er entsprechende Flugblätter in unmittelbarer Umgebung aufgelesen. "Hier wohnt ein Nazi!" und "Wir schneiden euch die Kehlen auf!" war laut herbeigeeilter Polizei auf den Blättern zu lesen.

Zunächst gehen die Beamten dem 26-jährigen auf den Leim. Doch schon sehr bald fliegt die Räuberpistole auf. Spätestens als die Polizeibeamten in der Wohnung des vermeintlichen Opfers eine Schreckschusspistole finden, ist der Spuk vorbei. Wie sich herausstellt, wurden die behaupteten Schüsse der Antifa aus dieser abgefeuert. Auch die Flugblätter verfasste Jonas K. nach Angaben der Polizei selbst. Somit stellte sich der gesamte Überfall schlussendlich als Inszenierung heraus.

Vor dem Amtsgericht Harburg räumte Jonas K. den vorgetäuschten Überfall ein und bezeichnete diesen als "groben Unfug". Er räume die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang ein, gab er zu Protokoll.

Wegen Vortäuschens einer Straftat wurde der Hartz IV-Bezieher nun zu 700 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung des Angeklagten und dessen Alkoholabhängigkeit mochte der zuständige Richter eine verminderte Schuldfähigkeit "nicht ausschließen". Über das Motiv des Verurteilten herrscht weiterhin Unklarheit.

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