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Verwaltungsgerichtshof: Bundeswehr muss entlassenen Ex-KSK-Offizier weiter beschäftigen

Zwei in die Schlagzeilen geratene Elite-Soldaten der Bundeswehr wehren sich juristisch gegen ihre Entlassung. Vor Gericht erreicht einer der Kommando-Offiziere zumindest einen Teilerfolg. Doch vor allem der zweite Fall birgt politisch Sprengstoff.
Verwaltungsgerichtshof: Bundeswehr muss entlassenen Ex-KSK-Offizier weiter beschäftigenQuelle: www.globallookpress.com

Im Streit um die Entlassung eines politisch in die Schlagzeilen geratenen früheren Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) stößt das Verteidigungsministerium auf juristische Hürden. Der Oberstleutnant muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zunächst in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden, ist aber nicht im Dienst und "KzH" - Krank zu Hause. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hat das Verteidigungsministerium in der vergangenen Woche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die Anordnung des Gerichts eingelegt. Zu Personalangelegenheiten gebe es keine Auskünfte, sagte ein Sprecher dazu auf Anfrage.

Der Oberstleutnant war bereits als jüngerer Offizier in die Schlagzeilen geraten, weil er einen aggressiv formulierten Brief an den kritischen und eher linksgerichteten Soldatenarbeitskreis "Darmstädter Signal" geschrieben hatte. Nach früheren Berichten hatte er dabei 2007 – noch als Hauptmann in der Eliteeinheit – an den Sprecher des Kreises geschrieben, er beurteile ihn "als Feind im Inneren" und werde sein "Handeln danach ausrichten, diesen Feind im Schwerpunkt zu zerschlagen". Er war allerdings weiter befördert worden.

Das Verteidigungsministerium hat unter Annegret Kramp-Karrenbauer eine "Null-Toleranz-Linie gegen Rechtsextremisten" ausgerufen. Letztlich müssen jedoch die Gerichte entscheiden. Der Offizier hatte nach seiner Entlassung Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht gesucht und eine einstweilige Verfügung erreicht, die "aufschiebende Wirkung" hat. Obwohl die Kernfrage des Streits – ob die Entlassung an sich rechtmäßig ist – dabei üblicherweise nur einer ersten Prüfung unterzogen wird, hat die Entscheidung im Verteidigungsministerium für Wirbel gesorgt. Auf dem juristischen Prüfstand steht dabei auch die in der Extremismusdebatte relevante Frage, ob und wie sich die Bundeswehr von Soldaten trennen kann.

Politisch brisanter ist der Fall eines zweiten KSK-Oberstleutnants, der sich am 11. August mit einer Eingabe an die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, gewandt hatte. Er beschwert sich darin über das Vorgehen des Verteidigungsministeriums und ein empfundenes Desinteresse an den Einsatzbedingungen früherer Jahre in Afghanistan. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Högl hat das Verteidigungsministerium in der vergangene Woche um Stellungnahme gebeten. Der Vorgang wurde als Verschlusssache eingestuft.

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(rt/dpa)

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