Anwalt Markus Haintz zu staatlichen Corona-Maßnahmen: "Das ist faktisch Kindesmisshandlung!"
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Kommen Eltern den Maßnahmen nicht nach, kann das Kind in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Der Zutritt zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung muss Beamten dabei jederzeit gewährt werden. Eltern und Kinderschutzbunde zeigen sich entsetzt.
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