Deutsche Ermittler nutzen erstmals künstliche Kinderpornografie
Ermittler haben in Nordrhein-Westfalen erstmals künstlich erzeugte Kinderpornografie eingesetzt. Das hat ein Sprecher des Landeskriminalamts NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigt . Nachdem der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Einsatz geschaffen habe, werde dieses Instrument auch eingesetzt.
Aus ermittlungstaktischen Gründen könne man aber nicht sagen, um welche Verfahren es sich handele, da diese noch nicht abgeschlossen seien.
Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" wurde das computergenerierte Material bei den Ermittlungen zum Kindesmissbrauchskomplex Bergisch Gladbach eingesetzt. Die Zeitung beruft sich dabei auf Justizkreise. Auf diese Weise versuchten die Ermittler, das Vertrauen der Täter in Chatgruppen zu gewinnen und Zugang zu den kriminellen Ringen zu erhalten.
Erst eine Gesetzesnovelle im Frühjahr hatte in Deutschland den Einsatz der künstlich erschaffenen Fotos und Videos bei den Ermittlungen ermöglicht. Echte kinderpornografische Bilder und Videos dürfen Polizisten nach wie vor nicht verschicken.
In Nordrhein-Westfalen hatten jüngst mehrere große Fälle von sexueller Gewalt an Kindern für Entsetzen gesorgt. Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach fanden sich ausgehend von Ermittlungen gegen einen Mann aus der Stadt bei Köln immer weitere Spuren zu Verdächtigen an unterschiedlichen Orten. Sie sollen teils ihre eigenen Kinder missbraucht und Bilder der Taten getauscht haben.
(rt/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.