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Schulbeginn in Berlin: Das ändert sich ab Montag

In Berlin geht am Montag wieder die Schule los. Im Vorfeld hat sich Bildungssenatorin Sandra Scheeres in einem Brief an Eltern und Schüler gewandt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Corona sind in einem beigefügten Merkblatt zusammengefasst.
Schulbeginn in Berlin: Das ändert sich ab MontagQuelle: AFP © JOHN MACDOUGALL

Der Countdown zum Beginn des neuen Schuljahres in Berlin läuft. Nachdem Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland in den Schulalltag zurückgekehrt ist, endet am Montag auch für Berlins Schülerinnen und Schüler vorerst das "Homeschooling-Modell" vom Frühjahr. Doch wie sieht dann der Unterricht in Zeiten von Corona aus? Viele Eltern machen sich Sorgen.

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres (SPD) hat sich in einem Brief an Eltern und Schüler gewandt. Im beigefügten Merkblatt heißt es einleitend:

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten.

Sowohl die Ganztagsangebote als auch die Hortbetreuung sollen wieder stattfinden. Klassenfahrten im Inland sowie in Nicht-Risikogebiete des Auslands sind wieder möglich. Auch das Schulmittagessen wird wieder angeboten. Die Senatsverwaltung gibt auf einem Merkblatt ebenso wie auf der Internetseite Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?

Grundsätzlich gilt im neuen Schuljahr die Schulpflicht für alle. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können, müssen dies durch (…) eine entsprechende ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause, so die Senatsverwaltung.

Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?

Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. Wenn Bläserklassen oder -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit dem Theorieunterricht zu beginnen. Jeweils aktuelle Regelungen sind im Musterhygieneplan zu finden. Jede Schule hat auf der Grundlage des landesweiten Musterhygieneplans einen individuellen Hygieneplan erstellt.

Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?

Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder der Schule sein. 

Was gilt bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet?

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne. Bei Auftreten von Symptomen ist das Gesundheitsamt zu informieren. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht nur dann, wenn ein ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. 

Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt.

Werden Schülerinnen und Schüler nach Corona besonders gefördert?

Aufgrund des pandemiebedingt eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 sei anzunehmen, "dass die Lern- und Kompetenzentwicklung vieler Schülerinnen und Schüler anders verlief als im Fall regulären Unterrichts. Daher stellt jede Schule in jeder Jahrgangsstufe den aktuellen Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler fest", heißt es vom Senat. Darauf aufbauend würden notwendige Fördermaßnahmen festgelegt. "Hierbei sind vor allem benachteiligte Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen", betont Scheeres. Sie sollen durch gezielte und möglichst umfassende Präsenzangebote in der Schule oder an außerschulischen Lernorten unterstützt werden.

Sollten Eltern noch unbeantwortete Fragen zum Schulstart in Berlin haben, wurde neben der Internetseite ein Info-Telefon vom Senat eingerichtet. Sprechzeiten sind Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter: 030/90227-6000.

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(rt)

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