Finale im Fall Sarrazin? Oberstes SPD-Schiedsgericht verhandelt Parteiausschluss
Schafft die SPD-Spitze es diesmal, Thilo Sarrazin aus dem Kreis der Sozialdemokraten zu verbannen? Das oberste Schiedsgericht der Partei verhandelt am Freitag über den Ausschluss des umstrittenen Bestsellerautors und Berliner Ex-Senators. Das Verfahren beginnt um 10 Uhr in der Berliner Parteizentrale. Ob eine Entscheidung noch am selben Tag bekanntgegeben wird, dürfte sich erst im Lauf des Tages herausstellen.
Sarrazin will notfalls vor Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht klagen
Auf Kreis- und auf Landesebene hatten Schiedsgerichte bereits geurteilt, dass der 75-Jährige wegen parteischädigenden Verhaltens aus der SPD ausgeschlossen werden darf. Der frühere Berliner Finanzsenator ging jeweils in Berufung. Nun wird unter den Augen der Partei-Öffentlichkeit auf Bundesebene im Willy-Brandt-Haus verhandelt. Es kann aber sein, dass das Ergebnis erst Tage oder Wochen später schriftlich mitgeteilt wird.
Sarrazin hatte schon im vergangenen Jahr über seinen Anwalt angekündigt, notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. Die Partei freiwillig zu verlassen hat er stets abgelehnt.
Auslöser des Verfahrens war Sarrazins im Jahr 2018 erschienenes Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht". Sarrazin selbst findet, er habe "wissenschaftliche Sachbücher geschrieben", die SPD-Führung sieht er "teilweise in den Händen fundamental orientierter Muslime". Für SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dagegen enthält das Buch "rassistische Thesen". So sahen es auch die Schiedsgerichte, die einen Parteiausschluss zweimal als gerechtfertigt ansahen.
Schon 2010 sollte Sarrazin aus der SPD ausgeschlossen werden
Ärger hat die SPD mit Sarrazin aber nicht erst seit dem Jahr 2018, sondern bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Wiederholt ging es um zugespitzte oder polemische Äußerungen. Bereits im Jahr 2010 wollten ihm sein Berliner Kreisverband und auch die Parteispitze das Parteibuch wegnehmen. Das Ausschlussverfahren endete jedoch in einer gütlichen Einigung. Dabei ging es um das Buch mit dem Titel "Deutschland schafft sich ab". Wenig später brachte das Buch "Europa braucht den Euro nicht" das ehemalige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank erneut in die Kritik.
Um einen Missbrauch zu verhindern, sind die rechtlichen Hürden für einen Parteiausschluss hoch. Die Bundesschiedskommission ist als oberstes Parteischiedsgericht der SPD zuständig für die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei mit Mitgliedern oder über Satzungsfragen.
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(rt/dpa)
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