Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Aktuelle Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden auf Personaldaten von Handy- und Internetnutzern im Kampf gegen Straftäter und Terroristen gehen laut einem jüngsten Bericht des Bundesverfassungsgerichts zu weit. Nun müssen entsprechende Vorschriften zeitnah überarbeitet werden.
Bundesverfassungsgericht: Aktuelle Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrigQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde/face to face

Am Freitag erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft, die den Zwecken der Strafverfolgung und Terrorabwehr dienen sollen, für verfassungswidrig. Dem Gericht in Karlsruhe zufolge würden sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis verletzen.

Aufgrund dieser Einschätzung bedürfen das Telekommunikationsgesetz sowie entsprechende Vorschriften weiterer Gesetze einer dringenden Überarbeitung. Hierfür ist eine Frist bis spätestens Ende 2021 vorgesehen. Bis dahin sollen die beanstandeten Regelungen vorerst in Kraft bleiben. Die Bundesverfassungsrichter setzten jedoch Maßgaben für ihre Anwendung.

Mittlerweile werden die Datenauskünfte von der Polizei, dem Bundeskriminalamt und Nachrichtendiensten genutzt, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Hierfür dürfen zum Beispiel die sogenannten festen Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie auch die genutzten IP-Adressen bei Telefongesellschaften und Providern abgefragt werden.

Nach einem vorherigen Urteil des Ersten Senats im Jahr 2012 mussten die Regelungen schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte man fest, dass das reformierte Gesetz noch immer nicht im Einklang mit den Anforderungen steht. Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist – jedoch nur, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Vorhandensein einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, genießen besonderen Schutz.

Der aktuellen Entscheidung gingen zwei Verfassungsbeschwerden voraus. Eine der Klagen wurde von mehr als 6.000 Menschen unterstützt. Diese war im Jahr 2013 von dem heutigen Europapolitiker von der Piratenpartei Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.

Mehr zum Thema - Vertrauen ist gut, Kontrolle ... – Bespitzelung von Angestellten in Deutschland weit verbreitet

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.