Deutschland

Aufgedeckt: Corona-Gästedaten aus Restaurants werden von der Polizei für Ermittlungszwecke benutzt

Die Öffnung von Restaurants nach dem staatlich verordneten Lockdown erfolgte in vielen Fällen mit einer zusätzlichen Auflage: Die Gäste mussten sich registrieren und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Was als Maßnahme für Gesundheitsämter gedacht war, dient auch der Polizei als Mittel zum Zweck.
Aufgedeckt: Corona-Gästedaten aus Restaurants werden von der Polizei für Ermittlungszwecke benutztQuelle: www.globallookpress.com © Jochen Eckel / Imago Images

Als Kritiker der neu eingeführten Maßnahmen bei einem Restaurantbesuch warnten, dass die erhobenen Kontaktdaten von Gästen zweckentfremdet werden könnten, wurden sie als Verschwörungstheoretiker und Miesepeter abgestempelt. Diese sensiblen Daten werden gebraucht, damit im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus die Gesundheitsämter die Infektionsketten nachverfolgen können und Kontakt mit den möglicherweise betroffenen Gästen aufnehmen können.

Die Registrierungspflicht in einigen Bundesländern wurde vom ZDF folgendermaßen erklärt:

Restaurantbetreiber dürfen Ihre Daten nur für die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten weitergeben. Sie dürfen die Daten nicht an andere weitergeben oder beispielsweise für Werbezwecke verwenden.

Spätestens vier Wochen nach dem Restaurantbesuch sollten die erhobenen Daten dann vernichtet werden, heißt es weiter. Damit wurde die mögliche Verwendung der Personalien stark eingeschränkt und die Bedenken der Gäste gemildert. Schließlich diene das alles dem eigenen, aber auch dem Gemeinwohl.   

Dass aber auch die Polizei offensichtliches Interesse an diesen Gästelisten hat, zeigte sich nach einem Vorfall vom 26. Juni in Hamburg. Nachdem ein Mann vor einem Restaurant angeblich mit einem Teppichmesser Passanten und Gäste bedroht hatte, wurde er zwar schnell verhaftet und es kam glücklicherweise niemand zu Schaden. Um mögliche Zeugen des Vorfalls zu finden, griff die Polizei kurzerhand zur Gästeliste des Restaurants und kontaktierte nacheinander die registrierten Gäste. Rechtsanwalt Phillip Hofmann war einer davon, der einen unerwarteten Anruf der Polizei erhielt, wie er auf Twitter am 2. Juli mitteilte. 

Die taz berichtete daraufhin als erste über diesen Vorfall und kontaktierte die Hamburger Polizei. Diese bezeichnete es als "gesunden Menschenverstand", dass man alle zur Verfügung stehende Mittel nutzt, um eine mögliche Straftat aufzuklären, weshalb man sich auch diese Corona-Gästeliste zu Nutze machte. Rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bilde die Strafprozessordnung (StPO), hieß es dazu weiter.

Was nur durch Zufall an die Öffentlichkeit gelangte, scheint nicht nur ein Einzelfall bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit zu sein. Auch im bayerischen Augsburg soll es in mindestens einem Fall dazu gekommen sein, dass "derartige Daten für ein Ermittlungsverfahren herangezogen" wurden, bestätigte das Polizeipräsidium Schwaben Nord gegenüber der Augsburger Allgemeine. Und wie in Hamburg, berief man sich auch in diesem Fall auf die Strafprozessordnung. 

Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, sollte sichergestellt werden, dass die Verwendung solcher Daten nicht zur Normalität werde. "Dort, wo Daten zulässigerweise erhoben werden, ergeben sich immer wieder weitergehende Begehrlichkeiten", warnte er. Aber grundsätzlich habe die Polizei – oder die Staatsanwaltschaft – das Recht, sich mittels dieser Listen an Private zu wenden und um "Übermittlung beziehungsweise Offenlegung von Daten Dritter ersuchen".

Mehr zum Thema - Snowden warnt eindringlich vor Corona-Apps: "Architektur der Unterdrückung"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.