Berlin beschließt Bußgeld für "Maskenverweigerer"

Im Vorfeld der Senatssitzung hatte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, im rbb erklärt, dass dann nur noch diejenigen den öffentlichen Nahverkehr nutzen dürften, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Argument der BVG, sie könne die Einhaltung der Maskenpflicht nicht kontrollieren, ließ Schlüsselburg nicht gelten. Die Fahrscheine würden schließlich auch kontrolliert, so der rechtspolitische Sprecher im rbb-Inforadio.
Mehr zum Thema - Meinungshoheit – Corona und die deutschen Medien
Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Vorhaben hinterfragt und darauf hingewiesen, dass eine Durchsetzung des Bußgeldkataloges zur Maskenpflicht polizeilich kaum umsetzbar sei:
Morgen möchte Rot-Rot-Grün über Aufnahme der Maskenpflicht im ÖPNV in den Corona-Bußgeldkatalog entscheiden - Dabei sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie das praktisch umsetzbar sein soll/was verhältnismäßig ist - @Djeron7 via @berlinerzeitunghttps://t.co/NxrlDrFznJpic.twitter.com/cgpxNhSU4J
— GdP Berlin (@GdPHauptstadt) June 22, 2020
Zudem sind am Dienstag auch eine Reihe von Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen worden. Nach Thüringen und Brandenburg fallen auch in Berlin die Kontaktbeschränkungen ganz weg. Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt wegen der Corona-Pandemie maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. In den meisten anderen Bundesländern sind Kontakte noch auf zwei Haushalte oder auf bis zu zehn Personen beschränkt.