Deutschland

"Hohe Resonanz in der Bevölkerung": Corona-App angeblich schon über 6,5 Millionen Mal installiert

Seit Dienstagmorgen steht die sogenannte Corona-Warn-App zum Download bereit und stößt nach offiziellen Angaben auf eine hohe Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung. Für die Bundesregierung gilt dies als Erfolg. Derweil drängen sich Fragen zur "Freiwilligkeit" der Anwendung auf.
"Hohe Resonanz in der Bevölkerung": Corona-App angeblich schon über 6,5 Millionen Mal installiertQuelle: www.globallookpress.com

Es ist ruhig geworden um das Coronavirus. Die sommerlichen Temperaturen ziehen die Menschen wieder ins Freie. Man trifft sich, genießt gemeinsam das wohlverdiente Eis oder Feierabendbier. Demonstriert wird auch wieder, als wäre COVID-19 nur ein böser Traum gewesen.

Bei den trotz alledem fallenden Infektionszahlen kann es sich daher vermeintlich nur um eine "trügerische Ruhe" handeln. Das Damoklesschwert einer zweiten Infektionswelle schwebt auch laut Bundesregierung seit Wochen über den Köpfen der Bundesbürger.

Deswegen ging nun die auf dem Höhepunkt der Corona-Krise angekündigte Corona-Warn-App der Bundesregierung an den Start. Seit dem 16. Juni (zwei Uhr morgens) kann man die digitale Applikation downloaden. Ganz günstig war die Entwicklung der App allerdings nicht. 20 Millionen Euro ließ sich der Bund diese kosten.

Für Wartung, Pflege und Betrieb der App und anderer Komponenten veranschlagt der Bund in diesem und im kommenden Jahr rund 45 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben belaufen sich damit auf stattliche 60 Millionen Euro. Davon entfallen demnach auf die Telekom-Tochter T-Systems 43 Millionen Euro, auf den Softwarekonzern SAP knapp zwei Millionen Euro. Zudem werden für Werbung vorerst 3,5 Millionen Euro angegeben. Auch zwei Telefonhotlines sollen die besorgten Bürger beraten.

Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur haben die Unternehmen Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen hierbei beratend zur Seite, heißt es auf den Seiten der Bundesregierung. Zudem wird auf die Freiwilligkeit der Nutzung verwiesen.

Was die Kosten der Applikation anbelangt, hätten die entsprechenden Zahlen laut dem Linke-Haushaltsexperten Victor Perli von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wesentlich eher genannt werden müssen.

In Krisenzeiten muss schnell gehandelt werden. Das darf aber nicht zur Intransparenz des Regierungshandelns führen", so der Haushaltsexperte.

Mehr zum Thema - Brandenburg: Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben – Corona-Tests in Schulen und Kitas

Die Linke fordert eine "gesetzliche Regelung für den Einsatz der App, die wirkliche Freiwilligkeit sicherstellt und Restrisiken für einen Datenmissbrauch so gut es geht ausschließt".

Schnell gehandelt haben offensichtlich dennoch bereits Millionen Bundesbürger. Seit dem Startschuss am Dienstagmorgen sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits über 6,5 Millionen Menschen in Deutschland die Corona-Warn-App heruntergeladen haben.

Das sind weit über sechs Millionen Gründe, warum das Coronavirus künftig weniger Chancen hat. Dieser starke Start sollte noch mehr Bürger motivieren, mitzumachen. Denn Corona eindämmen, das ist ein Teamspiel. Jeder einzelne, der die App nutze, mache einen Unterschied", freut sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über die hohe Resonanz in der Bevölkerung.

Mit der "Freiwilligkeit" ist es derweil gesellschaftlich bekanntlich nicht ganz so einfach. Wie steht es beispielsweise um das Hausrecht bzw. die sogenannte Privatautonomie eines Restaurantbesitzers, der im guten Glauben womöglich nur noch Gäste bewirten mag, die nachweislich die Corona-App nutzen? Oder um Unternehmen, die der Belegschaft vorschreiben, die App zu nutzen, um möglichen (erneuten) Schaden vom Betrieb abzuwenden? In diesem Fall würde aus der theoretischen Freiwilligkeit ein faktischer Zwang.

Diesem Risiko wollen die Grünen nach eigener Aussage gesetzlich einen Riegel vorschieben.

Freiwilligkeit verlangt nicht nur Freiheit von staatlichem Zwang, sondern auch Freiheit von faktischem Zwang zur Nutzung und Offenbarung von Daten aus der App-Nutzung. Die Freiwilligkeit würde unterlaufen, wenn etwa sozialer oder wirtschaftlicher Druck, aber auch Arbeitgeber eine Nutzung erzwingen könnten", heißt es u. a. im entsprechenden Beschluss der Fraktion vom Dienstag.

Für Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD besteht jedoch kein Grund zur Sorge.

Erst am Dienstag hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei der Pressekonferenz zum Start der Corona-Warn-App betont, sie sehe keine Gefahr, dass Bürger:innen zur Nutzung der App gedrängt werden könnten", informiert netzpolitik.org.

CSU-Digitalstaatsministerin Dorothee Bär pflichtet ihrer Kollegin bei. Sie interpretiert die Bedenken als "typisch" für die "deutsche Mentalität".

Ich hoffe sehr, dass die typisch deutsche Mentalität, die immer zu Überperfektionismus und höchster Vorsicht neigt, nicht dazu führt, dass die theoretischen Bedenken den praktischen Nutzen der App überlagern", erklärte sie gegenüber dem Spiegel.

Derweil wirbt Lambrecht dafür, dass auch Kinder die Corona-Warn-App nutzen sollten. Dafür brauche es lediglich die Einwilligung eines Elternteils, erklärte Lambrecht.

Die Anwendung selbst soll das Nachverfolgen von Corona-Infektionen laut Bundesregierung leichter und schneller machen. Dafür misst sie, ob sich Handynutzer über eine längere Zeit näher als etwa zwei Meter gekommen sind. Ist ein Nutzer positiv getestet worden und hat er dies in der App geteilt, meldet sie nachträglich anderen Anwendern, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Dann kann man sich freiwillig – auch ohne Symptome – auf Kassenkosten testen lassen. Kontaktdaten werden nicht zentral gespeichert, sondern nur jeweils auf den Smartphones, heißt es.

Ganz anders sieht die Situation etwa in Frankreich aus. Dort floppte die Einführung einer entsprechenden sogenannten Tracing-App bei der skeptischen Bevölkerung. So wurde die französische Anwendung "StopCOVID" in den ersten beiden Wochen lediglich 1,5 Millionen Mal heruntergeladen, wie etwa das Ärzteblatt berichtet.

Wirksamkeit hätte die Applikation demzufolge jedoch erst entfaltet, wenn mindestens sechs bis sieben Millionen Franzosen die digitale Anwendung heruntergeladen hätten, was etwa zehn Prozent der französischen Bevölkerung entspräche. In Deutschland sollte dieses Ziel nach offiziellen Angaben sehr bald erreicht sein.

In Norwegen hingegen wurde das Projekt Corona-App gleich ganz auf Eis gelegt. So darf die "Smittestop" genannte Anwendung seit Dienstag keine Daten mehr einsammeln, die zuvor zentral gespeichert wurden. Die entsprechenden Daten sollen demzufolge so bald wie möglich gelöscht werden.

Entsprechend der maximalen Corona-Inkubationszeit werden alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage auf dem Smartphone gespeichert – und dann gelöscht. Nur wenn eine Person sich über die App freiwillig als nachweislich infiziert meldet, erhalten daraufhin alle früheren Begegnungen eine Warnung auf ihr Smartphone", heißt es hingegen im "App Store" über die deutsche Corona-Warn-App.  

Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist demzufolge das Robert Koch-Institut (RKI). Dabei sollen "so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden". Auf sogenannte Tracking-Tools werde verzichtet. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.