Deutschland

Hamburg: Peter Tschentscher wieder zum Ersten Bürgermeister gewählt

Vor dreieinhalb Monaten haben SPD und Grüne in Hamburg bei der Bürgerschaftswahl ihre Regierungsmehrheit verteidigt. Es hat lange gedauert, aber jetzt steht der neue Senat fest. Peter Tschentscher wurde erneut zum Ersten Bürgermeister von Hamburg gewählt.
Hamburg: Peter Tschentscher wieder zum Ersten Bürgermeister gewähltQuelle: www.globallookpress.com © Christian Charisius / dpa

87 Bürgerschaftsabgeordnete stimmten am Mittwoch für den 54 Jahre alten Sozialdemokraten, 34 gegen ihn, zwei enthielten sich der Stimme. Damit erhielt Peter Tschentscher alle Stimmen seiner rot-grünen Koalition. Beide Parteien zusammen verfügen in der Bürgerschaft über 87 der 123 Mandate. Sie regieren den Stadtstaat bereits seit 2015 in rot-grüner Koalition – mittlerweile als letzte derartige Kombination bundesweit. Schon am Vormittag hatten die Spitzen von SPD und Grünen im Rathaus ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet. Die 205 Seiten umfassende Vereinbarung war nach Verzögerungen durch die Corona-Krise in den vergangenen Wochen in 13 Runden ausgehandelt worden. Die Parteitage von SPD und Grünen hatten dann dem Ergebnis erst am vergangenen Wochenende zugestimmt.

Elf Senatoren: Sieben aus den Reihen der SPD, vier von den Grünen 

Tschentschers SPD war bei der Bürgerschaftswahl am 23. Februar trotz Verlusten mit 39,2 Prozent erneut stärkste Kraft geworden. Die Grünen konnten ihr Ergebnis von 2015 zwar fast verdoppeln, lagen mit 24,2 Prozent aber deutlich auf Platz zwei.

Seit 2011 Finanzsenator, kam Tschentscher 2018 in das Amt als Bürgermeister, weil sein Vorgänger Olaf Scholz als Vizekanzler und Finanzminister in die Bundesregierung wechselte. Der Labormediziner war erst 2008 in die Bürgerschaft gewählt worden.

Im weiteren Verlauf wollten die Abgeordneten am Mittwoch auch den neuen Senat bestätigen. Der Regierungsmannschaft sollen elf Senatoren angehören – vier Frauen und acht Männer. In sieben Behörden wird der Chefsessel von der SPD besetzt, in vier weiteren von den Grünen. Zweite Bürgermeisterin und Wissenschaftssenatorin soll Katharina Fegebank (Grüne) bleiben.

Eine bereits umstrittene Personalie

Bereits jetzt gilt eine der Ernennungen als umstritten. Die Landesvorsitzende der Grünen, Anna Gallina, soll die neue Hamburger Justizsenatorin werden – eine Nicht-Juristin und zudem eine Person, gegen die seit Dezember 2019 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung läuft.

Im vergangenen Jahr hatten die Grünen in Hamburg Extremismus-Vorwürfe gegen zwei ehemalige Abgeordnete erhoben. Es hieß, diese würden islamistische Positionen und islamistische Organisationen unterstützen. Doch die zwei Beschuldigten hatten daraufhin Anzeige erstattet: gegen Gallina, den Parteivize in Hamburg Martin Bill sowie gegen Michael Osterbrug, den ehemaligen Vorsitzenden der Fraktion im Bezirk Hamburg-Mitte.

Inzwischen läuft auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Osterburg – wegen möglicher Untreue. Der Ex-Fraktionschef der Grünen im Bezirk Mitte und Gallinas ehemalige Lebensgefährte soll über Jahre hinweg Zehntausende von Euro aus Fraktionsgeldern veruntreut haben. Die 36-Jährige Gallina und Osterburg lebten damals zusammen. Die designierte Justizsenatorin könnte daher als Zeugin darüber Auskunft geben müssen, ob sie etwas von den Unregelmäßigkeiten und der Verwendung des Geldes für private Zwecke mitbekommen hat.

Mehr zum ThemaJohannes Kahrs: Der seltsame Abgang eines SPD-Strippenziehers

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.