Niederlage für Seehofer: Verfassungsrichter geben AfD-Klage statt
So hatte Horst Seehofer etwa das Verhalten der AfD im Bundestag als "staatszersetzend" bezeichnet. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der Bundesinnenminister das Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums hätte veröffentlichen dürfen. Damit habe der frühere CSU-Chef gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen und die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Gericht.
Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung.
Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben. Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil jedoch nicht. Auch steht das bemängelte Interview schon lange nicht mehr auf der Internetseite des Ministeriums.
Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe "für eine linksradikale Großveranstaltung" geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten linken Punkband "Feine Sahne Fischfilet" unterstützt hatte.
AfD hatte schon einmal erfolgreich gegen eine Ministerin geklagt
Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: "Das ist für unseren Staat hochgefährlich." Man könne nicht "wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln". "Das ist staatszersetzend." Außerdem sagte er: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten."
Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seine Homepage gestellt. Die AfD hatte in einem ganz ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka geklagt. Die CDU-Politikerin hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit dem Motto "Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!" mit einer Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden."
Das Statement wurde ebenfalls auf der Internetseite ihres Ministeriums veröffentlicht. 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sie damit gegen ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verstoßen hatte.
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(rt/dpa)
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