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"Club der Eingeweihten": Bundesverfassungsgericht verrät Urteile vorab an ausgewählte Journalisten

Laut einer Recherche des "Tagesspiegel" bekommen bestimmte Journalisten am Vorabend einer Urteilsverkündung exklusiv Informationen zugesteckt. Bei den Pressevertretern handele es sich vor allem um Journalisten von ARD und ZDF. Der Journalisten-Verband ist irritiert.
"Club der Eingeweihten": Bundesverfassungsgericht verrät Urteile vorab an ausgewählte JournalistenQuelle: AFP © Sebastian Gollnow

Das Bundesverfassungsgericht soll einem Bericht des Tagesspiegel zufolge Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mitteilen – noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit ist dieser erlauchte Kreis sogar besser und schneller informiert als die Prozessbeteiligten selbst.

Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer "langjährigen Übung", bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage des Tagesspiegel. Diese "langjährige Übung" ist der Öffentlichkeit jedoch nicht bekannt – und offenbar auch ein Einzelfall bei den Bundesgerichten. Sowohl der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärten gegenüber dem Tagesspiegel, nicht derart zu verfahren.

Ein solches Vorgehen gebe es nicht und werde es auch nicht geben, zitierte die Zeitung eine BGH-Sprecherin. Selbst das Bundesjustizministerium kennt laut dem Bericht diese Praxis des Verfassungsgerichts nicht. Die Informationen erreichen nur die Journalisten innerhalb des exklusiven Zirkels. "In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF", schreibt der Tagesspiegel.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigt sich irritiert und kritisiert das Vorgehen. Dies sei "befremdlich und nicht mehr zeitgemäß". Der DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall erklärte: "Es kann nicht angehen, dass das höchste Gericht der Bundesrepublik die Mitglieder eines Vereins bevorzugt mit Informationen oder Pressemitteilungen versorgt. Hier muss gelten: alle oder niemand."

Der Karlsruher Verein, der in den Genuss der Sonderbehandlung kommt, nennt sich "Justizpressekonferenz", und bekommt die Information am Vorabend einer Urteilsverkündung in schriftlicher Form und mit Sperrfrist übergeben. Die "Justizpressekonferenz" sei, wie die "Bundespressekonferenz" in Berlin, ein privater Verein, der Journalistinnen und Journalisten nur unter bestimmten Voraussetzungen aufnehme, schreibt der Tagesspiegel weiter.

Mitglieder seien Vertreter überregionaler Zeitungen und Medien aus Baden-Württemberg sowie Nachrichtenagenturen mit Korrespondenten vor Ort. Rund zur Hälfte seien es Reporter von ARD und ZDF. Die Vereinsvorsitzende Gigi Deppe von der ARD wollte auf Anfrage des Tagesspiegel keine Stellung nehmen und erklärte lediglich, dass es ein "eherner Grundsatz" von Journalisten sei, nicht mit Dritten darüber zu sprechen, "wer uns wann welche Informationen gibt".

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