Peinliche Pleite für die "Faktenchecker": Tichys Einblick siegt vor Gericht gegen Correctiv
Das Onlinemedium Tichys Einblick hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Erfolg gegen das sogenannte "Recherchezentrum" Correctiv erwirkt. Der sechste Zivilsenat des Gerichts stellte am Mittwoch per Eilentscheidung fest, dass Correctiv einen Beitrag von Tichys Einblick aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel "teils falsch" versehen durfte. Damit korrigierte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim vom November 2019.
Gegenstand des Streits ist der Artikel "500 Wissenschaftler erklären: 'Es gibt keinen Klimanotfall'". In dem Artikel, der Ende September auf Tichys Einblick erschien und von dem Medium auch auf Facebook gepostet wurde, geht es um einen offenen Brief an den UN-Generalsekretär, dessen Inhalt ausführlich und korrekt wiedergegeben wird.
Auf Facebook vollführte Correctiv im Auftrag von Facebook seinen "Faktencheck" und kam zu dem Schluss: "Weder haben '500 Wissenschaftler' unterzeichnet, noch stimmen alle Behauptungen."
Der entsprechende Facebook-Beitrag von Tichys Einblick erhielt einen entsprechenden Vermerk. Derart gekennzeichnete Beiträge werden in ihrer Reichweite reduziert. Werden diese Beiträge von Nutzern geteilt, wird ihnen von Facebook der Artikel der "Faktenchecker" angehängt.
Das Mannheimer Landgericht hatte diese Praxis in seinem Urteil vom November gebilligt. Das Oberlandesgericht kippte dieses Urteil nun. Der besagte Facebook-Post darf von Correctiv nicht mehr in der beschriebenen Weise gekennzeichnet werden. Auch beim Teilen des Beitrags darf der Hinweis auf den "Faktencheck" nicht mehr erscheinen. Passiert dies weiterhin, droht dem Recherchenetzwerk ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
In einer Pressemitteilung begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Prüfeintrag von Correctiv missverständlich gewesen sei:
Entscheidend war dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats missverständlich war. Insbesondere konnte die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten statt – wie es tatsächlich nach Ansicht des Senats weit überwiegend der Fall war – auf den "offenen Brief", über den die Klägerin lediglich berichtet hatte.
In der Mitteilung wurde auch betont, dass in dem Verfahren nicht über "die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen" entschieden worden sei. Joachim Steinhöfel, der Anwalt von Tichys Einblick, wertete das Urteil dennoch als Sieg für die Meinungsfreiheit:
Zu entscheiden war die fundamentale Frage, wer in einer offenen Gesellschaft über richtig und falsch entscheiden soll.
Der Faktencheck von Facebook stehe in "seiner jetzigen Form vor dem Aus", so Steinhöfel weiter. Vor dem erstinstanzlichen Verfahren in Mannheim hatte der Anwalt die Rolle des "Recherchezentrum" so beschrieben:
Correctiv ist kein neutraler Faktenchecker, sondern ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des Faktenchecks seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will.
BREAKING NEWS: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in dem Prozess um die Faktenchecks von Correctiv das Urteil des Landgerichts Mannheim abgeändert und auf unsere Berufung die von Tichys Einblick beantragte einstweilige Verfügung erlassen. https://t.co/4tuEC9m6Zs
— Steinhoefel (@Steinhoefel) May 27, 2020
Roland Tichy, der Betreiber des Onlinemediums, wurde von der FAZ mit der Aussage zitiert:
Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können … Es ist nicht Aufgabe von so genannten Faktencheckern darüber zu entscheiden, ob Meinungen und Einschätzungen anderer Journalisten richtig sind.
Das OLG Karlsruhe hat uns in einem vorläufigen Urteil untersagt, eine Falschbehauptung des Blogs Tichys Einblick auf Facebook mit einem Faktencheck zu verknüpfen. Die Rechtmäßigkeit der Faktenprüfung wurde nicht verhandelt. Wir stehen für weiter einen faktenbasierten Diskurs ein.
— CORRECTIV (@correctiv_org) May 27, 2020
Anders als Steinhöfel betonte Correctiv in einer Reihe von Tweets, dass es bei dem Verfahren lediglich um einen konkreten "Prüfeintrag" gegangen sei. Das Gericht habe Correctiv verboten, "eine Falschbehauptung des Blogs Tichys Einblick auf Facebook mit einem Faktencheck zu verknüpfen". Die Rechtmäßigkeit der "Faktenprüfung" auf Facebook sei nicht verhandelt worden:
Wir stehen für weiter einen faktenbasierten Diskurs ein.
Verhandlungsrunde zwei vor dem OLG Karlsruhe gegen #TichysEinblick: Wir wehren uns weiter gegen die juristischen Angriffe auf @correctiv_faktpic.twitter.com/GzVunZdIRa
— CORRECTIV (@correctiv_org) May 27, 2020
In einem kurzen Videostatement hatte Correctiv-Gründer David Schraven vor dem Verfahren in Karlsruhe seine Sicht auf die Dinge dargelegt. Correctiv müsse sich in Karlsruhe "gegen den rechten Blogger Roland Tichy" verteidigen. Er sei überzeugt, dass die Faktenchecks seines "Recherchezentrums" wichtig seien für die Gesellschaft. Nur wenn auf Basis von Fakten diskutiert werde, gebe es tatsächliche Meinungsfreiheit. Das Verbreiten von Gerüchten und Falschinformationen trage dazu bei, die Gesellschaft auseinanderzutreiben.
Correctiv bezeichnet sich selbst als unabhängig und überparteilich. Die gemeinnützige GmbH finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen von Förderern. Unter diesen steht die Stiftung von Anneliese Brost, Großaktionärin der WAZ-Mediengruppe, an erster Stelle. Sie ermöglichte mit einer Summe von drei Millionen Euro erst den Aufbau des "Recherchezentrums".
Unter den Förderern des "unabhängigen und überparteilichen Recherchenetzwerks" befinden sich die Rudolf Augstein Stiftung, die Schöpflin Stiftung, das Omidyar Network und die Open Society Foundations des US-amerikanischen Milliardärs und angeblichen Philanthropen George Soros. Die Bundeszentrale für politische Bildung zählt ebenfalls zu den Geldgebern von Correctiv.
Die Antijournalisten von #CORRECTIV kommen in Kontakt mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und erleiden, zusammen mit Facebook, eine peinliche Niederlage. Daraus kann noch mehr werden. https://t.co/tA4LOz6Bvs
— Norbert Häring (@norberthaering) May 28, 2020
Kritiker äußern schon seit längerem Zweifel an der Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des "Recherchenetzwerks" – und sehen sich durch das Urteil vom Mittwoch bestätigt. Der Blogger und Journalist Norbert Häring schrieb auf Twitter:
Die Antijournalisten von Correctiv kommen in Kontakt mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und erleiden, zusammen mit Facebook, eine peinliche Niederlage. Daraus kann noch mehr werden.
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