Schon gehört? Die "breite Debatte" über eine Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen findet online statt
Im Juni 2018 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die finanziellen Möglichkeiten zur Beschaffung israelischer Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Dadurch wurde es den deutschen Streitkräften ermöglicht, zunächst für die nächsten neun Jahre unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft System, UAS) des israelischen Typs "Heron TP" erst einmal wenigstens zu leasen.
Das bestellte "Drohnen-Paket" umfasst fünf Kampfdrohnen des genannten Typs, vier erforderliche Bodenstationen und jeweils einen entsprechenden Ausbildungssimulator in Israel und in Deutschland.
Das ist ein wichtiges Signal des Bundestages an seine Parlamentsarmee", erklärte die damalige Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen (CDU) nach der Sitzung im Juni 2018.
Über eine etwaige Bewaffnung der im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages geleasten, von den Israel Aerospace Industries (IAI) produzierten Flugsysteme sollte im Bundestag erst nach einer "ausführlichen, völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Debatte" gesondert entschieden werden – so ist es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehen.
Trotz seither kontinuierlich eingebrachter Aufforderungen wurde die versprochene breit angelegte Würdigung der Thematik seither auf die lange Bank geschoben. 50 Millionen Euro für die "technische Bewaffnungsfähigkeit" der unbemannten Flugsysteme wurden aber "vorsorglich" schon ausgegeben. Im März 2019 beendeten auch die ersten zwölf Soldaten der Bundesluftwaffe ihre Ausbildung zum Führen der Heron TP auf der israelischen Basis Tel Nov.
Ende 2019 konnte dann als neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer den Staffelstab wieder aufnehmen.
Wenn ich den Wunsch der Soldaten hier mitnehme, und ich kann ihn ehrlich gesagt nachvollziehen, dann spricht vieles für die Bewaffnung der Drohne", war sich die CDU-Politikerin während ihres Besuchs bei deutschen Soldaten im nordafghanischen Kundus ("Camp Pamir") sicher.
In Afghanistan wird von der Bundeswehr derzeit "nur" die Drohne Heron 1 eingesetzt. Die Heron TP hingegen ist darüber hinausgehend nicht nur waffenfähig, sondern liefert auch für den bisherigen Einsatzzweck sowohl bessere Aufklärungsergebnisse als auch längere Flugzeiten.
Jetzt soll nun sehr bald die in Aussicht gestellte und breit angelegte Debatte unter Berücksichtigung völkerrechtlicher und ethischer Erwägungen stattfinden: am 11. Mai, allerdings als Livestream im Internet. Aufgrund der Corona-Krise war demnach die zuvor bereits für den 24. März vorgesehene Diskussion abgesagt und auf den neuen Termin verschoben worden.
Aufgrund der allgemein notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen werden wir das Format der Tagung räumlich und technisch erheblich modifizieren", erklärte am Montag demzufolge der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber.
"Im Veranstaltungsraum könnten deshalb nur die jeweiligen Panelteilnehmer und eine kleinere Zahl von Teilnehmern anwesend sein; weitere Gäste sollten aus anderen Räumen im Bendlerblock, dem zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin, dazugeschaltet werden. Vor allem aber sollen externe Gäste die Diskussion über einen Livestream auf der Webseite des Verteidigungsministeriums verfolgen können", heißt es dazu auf den Seiten des verteidigungs- und sicherheitspolitischen Blogs Augen geradeaus!
Die Teilnehmerliste und Tagesordnung gleiche demnach zudem der zunächst für den 24. März geplanten Veranstaltung.
Derweil bestehen im Rahmen der bislang ausgebliebenen öffentlichen Diskussion um die Bewaffnung der Heron TP nach wie vor ganz grundsätzliche Fragen. So herrscht etwa politische Unklarheit darüber, an welchem Punkt der Debatte die Bedingungen für eine Bewaffnung als erfüllt betrachtet werden sollen. Klarheit bestand demzufolge schon 2019 hingegen darin, dass die neuen Drohnen baldmöglichst im Afghanistan-Krieg eingesetzt werden sollen.
Es stellt sich auch die Frage, warum die erwähnten 50 Millionen Euro für die "technische Bewaffnung" der unbemannten Flugsysteme bereits ausgegeben wurden, wenn das Ende der Debatte angeblich noch offen ist.
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Wie dem auch sei: Die breite Öffentlichkeit scheint die anstehende (Internet-)Debatte ohnehin nicht auf dem Radar zu haben.
Die Öffentlichkeit wird an dem Punkt konkret getäuscht, weil die Beschaffungsentscheidung, die gefällt wurde, als "bewaffnungsfähige Drohne" beschrieben wurde. Es geht nicht um den Schutz von Truppen, sondern es geht um den Abschuss von Fahrzeugen und Personen. Das Problem ist, dass die Öffentlichkeit darüber nicht wirklich in Kenntnis gesetzt wird, weil im Grunde genommen klar ist: Man hat jetzt das Ziel, eine bewaffnete Drohne anzuschaffen und mit der vor allem in Mali oder in Afghanistan zu agieren", erklärte Ende 2018 der Bundestagsabgeordnete Tobias Pflüger von der Partei Die Linke.
Zuvor hatte Report Mainz berichtet, dass in "dem als vertraulich eingestuften Vertrag zwischen dem Verteidigungsministerium und Airbus (...) für die Drohnen detaillierte Einsatzszenarien beschrieben" würden:
So heißt es zum Beispiel, die G-Heron TP müsse in der Lage sein, die "identifizierten Bodenziele mit vom RPA (Anm.: RPA = Remotely Piloted Aircraft/unbemanntes, ferngesteuertes Luftfahrzeug) mitgeführter SP zu bekämpfen", zitierte das bundeswehr-journal.
Im Klartext handelt es sich bei "SP" um die im Vertrag verwendete Abkürzung für "Special Payload", womit die Munition als Bewaffnung gemeint ist.
Außerdem müsse die Heron TP laut Vertrag in der Lage sein, mindestens einmal am Tag die 'präzise Bekämpfung von mindestens zwei leichtgepanzerten (ungepanzerten) Fahrzeugen oder weichen (Personen-)Zielen nacheinander in einer Mission' leisten zu können", heißt es dort weiter.
Derweil wandten sich Ende April 2020 mit einem offenen Brief 90 evangelische Bremer Pastoren an die Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer. In dem Schreiben sprachen sich die Geistlichen gegen eine Bewaffnung der Drohnen aus.
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