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Sachsen: Quarantäne-Verweigerer sollen in die Psychiatrie

Wer sich in Sachsen nicht an eine verordnete Quarantäne hält, muss damit rechnen, in einer psychiatrischen Klinik eingeschlossen und dort von der Polizei bewacht zu werden. Die zu diesem Zweck in mehreren Kliniken freigeräumten Zimmer sollen bislang noch leer stehen.
Sachsen: Quarantäne-Verweigerer sollen in die PsychiatrieQuelle: www.globallookpress.com

Der Freistaat Sachsen bereitet sich darauf vor, Menschen, die sich einer Quarantäneverordnung verweigern, in der Psychiatrie einzuschließen. Wie der MDR berichtet, hält die Landesregierung zu diesem Zweck seit Donnerstag insgesamt 22 Zimmer in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch bereit. Dies gehe aus der Antwort des sächsischen Sozialministeriums auf eine Anfrage von MDR Aktuell hervor.

Quarantäne kann vom zuständigen Gesundheitsamt für Personen angeordnet werden, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder vor Kurzem Kontakt mit Menschen hatte, die mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten. Diese Personen sind dann dazu angehalten, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte zu vermeiden.

Wer sich einer solchen Quarantäneanordnung widersetzt, muss nun damit rechnen, in einer psychiatrischen Klinik eingeschlossen und dort von der Polizei bewacht zu werden. Der MDR veröffentlichte dazu eine Stellungnahme der sächsischen SPD-Sozialministerin Petra Köpping, in der diese das harsche Vorgehen rechtfertigte:

Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten. Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.

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Dabei handele es sich um das "allerletzte Mittel", so die Ministerin weiter. Bislang sei noch niemand tatsächlich weggesperrt worden.

Rechtliche Grundlage für das Wegsperren von Quarantäneverweigerern und die damit einhergehende Einschränkung elementarer Grundrechte ist das auch unter Experten umstrittene Infektionsschutzgesetz des Bundes, in dem von einer "Absonderung" mutmaßlich oder tatsächlich erkrankter Personen die Rede ist. 

Auch andere Bundesländer gehen rigide gegen Menschen vor, die sich nicht an die Auflagen der Corona-Verordnungen halten. In Bayern wurden etwa mehrere Personen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen vorübergehend inhaftiert. 

Nachtrag vom 12.04.2020, 9 Uhr: Nach vielfacher Kritik stoppte die sächsische Landesregierung am Samstag ihre Pläne zur Unterbringung von Quarantäneverweigerern in der Psychiatrie. Ministerin Köpping verwahrte sich gegen Vorwürfe, "wir wollten Menschen, die sich den Quarantäneanordnungen widersetzen, in die Psychiatrie einweisen." Die Landeskrankenhäuser würden daher nun nicht mehr zur Verfügung stehen.

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