Deutschland

Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor "totalem Überwachungsstaat"

Die von der Bundesregierung verhängten Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie seien zwar für den Moment rechtmäßig und richtig, aber je nach Dauer sieht Rechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier darin eine Gefahr für den Rechtsstaat, wie wir ihn heute kennen.
Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor "totalem Überwachungsstaat"Quelle: AFP © Odd Andersen

Der Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung in Deutschland wird Umfragen zufolge von einer absoluten Mehrheit der Menschen zum jetzigen Zeitpunkt akzeptiert. An diesem Umstand hat nicht zuletzt auch die konzentrierte Medienkampagne #WirBleibenZuhause einen wichtigen Anteil, die auf nahezu allen Fernseh- und Radiokanälen rund um die Uhr ausgestrahlt wird.

Dass das aber wahrscheinlich nicht lange gut gehen kann, zeigt die Erklärung des Führungsstabs des Zivilschutzes in Italien vom Mittwoch, in der auf die gestiegene psychische Belastung aufgrund der Ausgangssperre verwiesen wird. Man beobachte mit "großer Sorge" die steigenden Zahlen von häuslicher oder Gewalt vor Lebensmittelgeschäften, heißt es dazu. In Deutschland preschte der FDP-Politiker Marco Buschmann vor und warnte vor den Gefahren einer "Revolution der Mittelschicht", wenn sich die Ausgangsbeschränkungen weiter hinziehen und massenweise Arbeitsplätze vernichtet werden.

Auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, warnt in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) vor den Folgen. Zwar seien die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen für den Moment im Sinne des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig, aber sie dürfen nicht für einen längeren Zeitraum in Kraft bleiben. Das Problem sei vor allem die undurchsichtige Lage bezüglich des Ausmaßes der tatsächlichen Bedrohung, die von dem Coronavirus ausgehe, sagt Papier. Und weil "wir darüber nicht genügend wissen, können wir nicht sagen, dass die Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien". Deshalb könne man "derzeit keine ernsthaften rechtlichen Bedenken gegen die Maßnahmen erheben, auch wenn sie zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen führen".

Aus diesem Grund seien Politik und Verwaltung in der Pflicht, immer wieder zu überprüfen, ob man die restriktiven Einschränkungen stellenweise lockern oder aufheben könne. Geschieht das nicht und sollte die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen auf eine weitere Einschränkung der Grundrechte bestehen, "hat der liberale Rechtsstaat abgedankt", warnt der Verfassungsrechtler. 

Man müsse jetzt "wirklich aufpassen", dass das Grundgesetz nicht durch Ad-hoc-Notstandsregelungen ausgehebelt werde, wie ein Beispiel aus dem Entwurf des Epidemiegesetzes in Nordrhein-Westfalen zeigt. Demnach sollten dort Ärzte und Pfleger zu bestimmten Arbeiten verpflichtet werden können, was nach Artikel 12 des Grundgesetzes aber nicht möglich ist. "Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet", sagte Papier, und das "muss in der jetzigen Notlage erst recht gelten".

Von alledem will Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grünen) nichts wissen. Der ARD sagte er am Mittwochabend: "Erstens mal opfern wir keine Freiheitsrechte, weil die Freiheitsrechte sind nur zeitweise eingeschränkt", und zweitens gehe es darum, in "einer Katastrophensituation" Leben zu retten.

Die Bevölkerung kann sicher sein, dass mit dem Ende dieser Krise die Freiheitsrechte radikal wieder hergestellt werden, so wie es vorher war.

Doch die Freiheitsrechte können auch auf subtilere Art und Weise eingeschränkt werden, als die Bevölkerung in die eigenen vier Wände zu verbannen. Die in der Diskussion befindliche Corona-App, die die Bundesregierung gerne einführen würde, ist so eine theoretische Möglichkeit. Auch Papier ging in dem SZ-Interview auf diese Gefahr ein.

Solange die App auf freiwilliger Basis von den Bürgerinnen und Bürgern heruntergeladen und mit Informationen gefüttert wird, wie es etwa Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt hatte, und am Ende die Daten anonymisiert den Behörden zur Verfügung gestellt werden, spricht auch für Papier nichts dagegen. Allerdings sei dann fraglich, wie viel so eine App tatsächlich bringt und welchen Informationswert sie hat, wenn nur ein Teil der Bevölkerung sie auch benutzt. 

Sollte es aber eine wie auch immer verpackte Zwangsnutzung geben, würde diese gegen die "Grundrechte der Privatheit und der informationellen Selbstbestimmung" verstoßen und damit die "Grenze des Zulässigen" überschreiten, so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. 

Würde die Bundesregierung erst einmal anfangen, auf unbestimmte Zeit eine Erfassung der Bevölkerung vorzunehmen und Bewegungsprofile zu erstellen, die eine exakte Standortbestimmung jedes Einzelnen ermöglicht, dann "sind wir in einer total überwachten Gesellschaft".

Was Sie da einmal angeleiert hätten, würden Sie nicht mehr los. Dann sind wir in einer total überwachten Gesellschaft. Es klingt ja erst mal ganz verlockend, also immer noch besser, als den Leuten das Ausgehen zu verbieten. Aber ich warne vor solchen Tendenzen hin zu einem totalen Überwachungsstaat, von den Gefahren für die Datensicherheit einmal ganz abgesehen.

Dass die Befürchtungen des Staatsrechtlers nicht unbegründet sind, zeigt auch die Richtung, die unter anderem Deutschland und Frankreich eingeschlagen haben. Statt auf das Angebot Singapurs einzugehen, den Quellcode für deren staatliche Corona-App "TraceTogether" zu benutzen, führen Berlin und Paris Gespräche mit dem umstrittenen US-Unternehmen Palantir, das bereits in Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv ist und vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA mit aufgebaut wurde. Im Gegensatz zur Variante aus Singapur, wo die App mittels Bluetooth lediglich die Kontakte zu anderen App-Benutzern aufzeichnet bzw. die Entfernung misst, um dann bei Infektionen das Handy des Besitzers kontaktieren zu können, ohne dass der Standort des Nutzers ermittelt wird, konzentrieren sich die Software-Produkte von Palantir genau darauf: auf das Sammeln von Unmengen an Daten und Standortermittlung.   

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