Deutschland

Beschluss des Bundesrats: Corona-Hilfen können fließen – Doch wer bekommt was?

In nur einer Woche winken Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Hilfspaket in Milliardenhöhe durch. Es soll in der Corona-Krise schnell greifen. Noch weiß niemand, ob die Hilfsprogramme reichen. Doch, wer bekommt jetzt überhaupt Unterstützung?
Beschluss des Bundesrats: Corona-Hilfen können fließen – Doch wer bekommt was?Quelle: www.globallookpress.com © Fotostand / Weiland

Seit Wochen bestimmt die Corona-Krise unser Leben – beim Einkauf, in der Freizeit, auf der Arbeit. Viele müssen nicht nur ihren Alltag gewaltig einschränken, sondern fürchten um ihre Existenz. 

Der Bundesrat beschloss nun am Freitag endgültig das milliardenschwere Hilfspaket mit Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger. Die Beschlüsse fielen einstimmig. Die ersten Gelder sollen damit noch vor dem 1. April bei den Betroffenen ankommen.

Beschlossen wurde ein Mega-Paket, für das der Bund in diesem Jahr neue Rekordschulden machen will: 156 Milliarden Euro sollen an Krediten aufgenommen werden. Trotzdem ist unklar, ob die Maßnahmen ausreichen – und ob das Geld schnell genug ankommt, wo es gebraucht wird.

Wer kann sich jetzt Hoffnung auf Unterstützung machen?

MIETER

Mietern darf in den nächsten drei Monaten nicht mehr gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Dafür müssen sie allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen, sie sind die Summe also weiter schuldig.

Wichtig: Die Miete wird nur gestundet. Spätestens bis Mitte 2022 muss sie nach derzeitigem Stand nachgezahlt werden, inklusive Zinsen. Die ausfallende Miete ist wie ein Darlehen zu betrachten, und es müssen Verzugszinsen bezahlt werden. Der gesetzliche Zinssatz dafür beträgt mindestens fünf Prozent.

Wer die Rechnungen für Strom, Gas, Telekommunikation und zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht begleichen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden. Das ist wichtig, weil aktuell noch viel geheizt wird – und die Menschen mehr als zuvor auf Internet und Telefon angewiesen sind.

ELTERN

Für sie gibt es Erleichterungen beim Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat: Vorerst wird beim Antrag nur noch das Einkommen des letzten Monats geprüft, nicht das der letzten sechs Monate. Außerdem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, wenn Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Pro Monat gibt es dabei höchstens 2.016 Euro. Für die Zeit der Osterferien, wenn die Einrichtungen ohnehin geschlossen wären, gilt das nicht.

ARBEITNEHMER

Die Bundesregierung will eine Massenarbeitslosigkeit verhindern. Wie in der Finanzkrise 2008/2009 ermöglicht sie deshalb Kurzarbeit: Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen die Sozialbeiträge erstattet.

Kurzarbeitergeld kann schon dann fließen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss. Experten meinen jedoch, dass selbst solche hohen Zahlen zu niedrig angesetzt sind. In einigen Branchen stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.

HARTZ-IV-EMPFÄNGER

Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.

SELBSTSTÄNDIGE OHNE AUFTRÄGE

Ein-Mann-Betriebe, Musiker, Fotografen, Dolmetscher, Heilpraktiker oder Pfleger, aber auch kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten können direkte Finanzspritzen beantragen. Sie bekommen derzeit kaum Kredite, deshalb will ihnen der Staat je nach Größe über drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro geben. Insgesamt sollen die Zuschüsse 50 Milliarden Euro ausmachen.

GRÖßERE UNTERNEHMEN

Für alle Unternehmen gibt es ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW. Außerdem können sie bei einer finanziellen Notlage ihre Steuern später begleichen und müssen zunächst keine Sozialbeiträge abführen. Die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung können stattdessen bis Mai gestundet werden. Auch das Insolvenzrecht wird gelockert, damit Unternehmen nicht so schnell pleitegehen.

Große Firmen können zudem unter einen Schutzschirm schlüpfen. 600 Milliarden Euro plant der Bund für Garantien und notfalls auch eine Beteiligung an den Unternehmen ein. Nach der Krise sollen sie wieder privatisiert werden – gerne mit Gewinn, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte. Gelten soll das für Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern.

KRANKENHÄUSER

Die Kliniken bekommen eine große Finanzspritze: 50.000 Euro gibt es für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung. Für jedes vorsorglich frei gehaltene Bett und verschobene Operation bekommen die Krankenhäuser 560 Euro pro Tag. Außerdem darf der Bund Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung ergreifen.

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(rt/dpa)

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