Organspende ohne Zustimmung: So regeln es die Anderen in Europa
Hier ein Überblick über das Vorgehen in anderen europäischen Ländern:
Frankreich
Hier gilt die Widerspruchslösung. Jeder Mensch ist demnach Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Das kann man etwa, indem man sich in ein nationales Register einträgt oder seine Verwandten darüber informiert.
Norwegen
In Norwegen dürfen die Krankenhäuser hirntoten Menschen die Organe entnehmen, sofern sich diese oder deren Angehörige nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen haben. In der Praxis werden die Angehörigen vor der Entnahme gefragt.
Schweden
Hier muss der Verstorbene in der Regel vor seinem Tod der Organspende zugestimmt haben. Nur wenn seine Einstellung dazu nicht bekannt ist, werden die Angehörigen gefragt. Die Angehörigen können aber nicht dem Willen des Verstorbenen widersprechen.
Dänemark
Beim nördlichen Nachbarn gilt die Zustimmungslösung. Das heißt, die Organe können nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Wenn sein Wille nicht bekannt ist, kann die Familie entscheiden.
Schweiz
Die Eidgenossen haben aktuell eine sehr vergleichbare Situation wie in Deutschland. Jemand muss ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Und auch die Angehörigen können dem Wunsch des Toten entsprechend Organe zur Spende freigeben. Allerdings sei in 60 Prozent der Fälle der Wunsch des Verstorbenen auch den Angehörigen unbekannt, was die Lage sehr erschwere, so der Direktor der Stiftung Swisstransplant, Franz Immer. Eine von Swisstransplant und der Schweizerischen Ärztevereinigung unterstützte Volksinitiative fordere die Widerspruchslösung. Eine Volksabstimmung sei 2021 zu erwarten.
Österreich
Hier gilt die Widerspruchslösung.
Tschechien
Auch in Prag gilt die Widerspruchsregelung. Wer eine Organspende ablehnt, muss dies vor dem Tod schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift der Behörde für Gesundheitsinformation und Statistik (UZIS) mitteilen. Diese führt ein entsprechendes Register.
Polen
In Polen wird man ebenfalls nach dem Tod automatisch zum Organspender, wenn man nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Neben der Eintragung in einem zentralen Register genügt dazu auch eine schriftliche, unterschriebene Erklärung oder eine mündliche Willensbekundung vor zwei Zeugen.
Belgien
Bei den belgischen Nachbarn gilt seit über 30 Jahren die Widerspruchsregelung. Sie funktioniert nach dem Motto: Wer schweigt, stimmt zu. Demnach wird jeder belgische Staatsbürger beziehungsweise jeder Einwohner, der seit mindestens sechs Monaten im Land lebt, nach seinem Tod zum potenziellen Organspender – außer er oder sie hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Im besten Fall registrieren Bürger ihren Willen zu Lebzeiten in einem Register. Laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums bitten die Ärzte vor Organentnahme allerdings die Familie um Zustimmung.
(rt deutsch/dpa)
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