
UFO-Akten: Pentagon öffnet offiziellen Meldeweg für Mitarbeiter

Das US-Kriegsministerium hat aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern erlaubt, Informationen zu Untersuchungen im Zusammenhang mit unidentifizierten Flugobjekten (UFO) und unidentifizierten anomalen Phänomenen (UAP) an autorisierte Stellen weiterzugeben. Das geht aus einer auf der Website des Ministeriums veröffentlichten Erklärung hervor.

Das Ministerium hat "in direkter Übereinstimmung" mit der Forderung von US-Präsident Donald Trump nach vollständiger Transparenz in UAP-Fragen eine gezielte rechtliche Ausnahmeregelung von den Vertraulichkeitsvorschriften erlassen, heißt es in dem Dokument. Diese Ausnahme schafft einen autorisierten und rechtlich abgesicherten Mechanismus, über den aktuelle und ehemalige Mitarbeiter national verteidigungsrelevante Informationen (NDI) im Zusammenhang mit UAP an bevollmächtigte Vertreter der Initiative PURSUE weitergeben können. PURSUE steht für das präsidiale System zur Offenlegung von Informationen und Berichterstattung über UAP-Sichtungen.
Ausdrücklich betont wird, dass eine Offenlegung an PURSUE-Vertreter keine Vertragsstrafen wegen Verstoßes gegen bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) nach sich zieht und nicht zum Entzug der Sicherheitsfreigabe führt.
Das Ministerium erklärte, der neue Mechanismus erlaube eine systematische Untersuchung und Bewertung historischer wie aktueller UAP-Daten.
Bereits im Mai hatte das US-Kriegsministerium mit der Freigabe von Archivmaterial begonnen – seither hat die Behörde fünf Sammlungen von Daten zu unidentifizierten anomalen Phänomenen veröffentlicht, zuletzt mit 16 Videoaufnahmen.
Mehr zum Thema – Erst UNO fragen: Gremium für Astrobiologie verbietet Kontaktaufnahme zu Außerirdischen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.