Gesellschaft

Powerbanks bei vielen Fluglinien streng beschränkt – jetzt auch bei Lufthansa

Im Alltag denkt man kaum daran, aber ehe man ins Flugzeug steigt, muss man sich mittlerweile darüber Gedanken machen: Die Brandgefahr, die von Powerbanks ausgehen kann, führt bei immer mehr Fluglinien zu strengen Vorgaben für den Transport.
Powerbanks bei vielen Fluglinien streng beschränkt – jetzt auch bei Lufthansa© Urheberrechtlich geschützt

Die deutsche Airline zog nach; asiatische Airlines hatten schon im vergangenen Sommer Beschränkungen verhängt, und die Chartertochter Discover war im Oktober bereits vorgeprescht: Powerbanks dürfen nun bei der Lufthansa und sämtlichen Tochterunternehmen nur noch im Handgepäck mitgenommen werden, allerdings nicht im Gepäckfach. Sie dürfen höchstens eine Kapazität von 100 Wattstunden haben, es sind nur zwei Powerbanks je Fluggast erlaubt, und sie dürfen während des Flugs weder geladen noch zum Laden anderer Geräte genutzt werden.

Auslöser dieser Änderungen waren einige Vorfälle, in denen ein Brand einer Powerbank Notlandungen auslöste; der extremste Vorfall ereignete sich aber bereits vor einem Jahr in Südkorea, als ein Flugzeug noch im Flughafen komplett ausbrannte.

Im aufgegebenen Gepäck sind Powerbanks schon länger verboten. Die Ersten, die derartige Regeln einführten, waren die asiatischen Fluglinien. Bei den koreanischen Fluglinien wird beispielsweise gefordert, die Akkus in einem transparenten Plastikbeutel in Griffnähe zu halten. Schrittweise hat auch die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA nachgezogen.

Die Entwicklung dieser Transportvorgaben passt zu den auch andernorts stetig schärfer werdenden Bestimmungen im Umgang mit großen Batterien. Seit es bereits vor einigen Jahren zu Bränden auf mehreren Autotransportern kam, gibt es nicht nur dort, sondern auch für Fähren Vorschriften, mit wie viel Ladung ein Elektrofahrzeug auf ein Schiff fahren darf. Viele Tiefgaragen haben das Parken von Elektroautos untersagt. Auch das Laden von E-Bikes wird mittlerweile vielfach kritisch gesehen, vor allem, weil die Räder gerne mit in die Wohnung genommen werden. Kommt es dann zu einem Brand, stellt sich die Frage der Haftung. In Gemeinschaftsräumen von Wohngebäuden wiederum können Brandschutzvorschriften ein Aufladen untersagen.

Gefährdet sind in erster Linie die weit verbreiteten Lithium-Ionen-Akkus, die beliebt sind, weil sie vergleichsweise lange ohne Kapazitätsverluste wieder aufgeladen werden können. In vielen professionellen Umgebungen, etwa in Werkstätten, die mit vielen akkubetriebenen Werkzeugen arbeiten, finden die Aufladungen in speziell brandgesicherten Sicherheitsschränken statt.

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