Gesellschaft

Streikrecht unter Druck – Gewerkschaften ziehen vor Internationalen Gerichtshof

Nicht nur in einzelnen Staaten, sondern international steht das Streikrecht unter Druck. Gewerkschaften sind deshalb vor den Internationalen Gerichtshof gezogen. Ein Rechtsgutachten soll für Klarheit sorgen – und könnte globale Auswirkungen haben.
Streikrecht unter Druck – Gewerkschaften ziehen vor Internationalen GerichtshofQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/BODE via www.imago-images.de

Weil es in vielen Staaten um das Streikrecht schlecht bestellt ist, haben Gewerkschaftsvertreter international Druck gemacht, und zwar mit dem Ziel, das Streikrecht auf internationaler Ebene eindeutig zu schützen. So erklärten die Anwälte des Internationalen Bundes der Gewerkschaften vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im niederländischen Den Haag, dass die Aushöhlung des Streikrechts die Rechte von Arbeitnehmern insgesamt schwächen werde.

Rechtsgutachten

Der Hintergrund: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen hat den Internationalen Gerichtshof beauftragt, ein Rechtsgutachten zum Status des Streikrechts zu erstellen. Laut dpa soll das Gutachten feststellen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt und daher besonders geschützt ist. In der ILO sind gleichberechtigt Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen vertreten.

Wie auch die Deutschen Wirtschaftsnachrichten unterstreichen, kommt dem Streikrecht eine fundamentale Rolle zu. So sind die Rechtsvertreter der Gewerkschaften der Auffassung, dass das Streikrecht entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit gewesen sei und auch gegenwärtig noch ist. Sie zitierten dazu unter anderem aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne kodifiziertes Streikrecht nicht mehr als "kollektives Betteln" wären (BAG, Urt. v. 10.06.1980, Az. 1 AZR 168/79).

Auch von deutscher offizieller Seite wird die Auffassung unterstützt, dass das Streikrecht durch die Konvention von 1948 geschützt sei. Dazu erklärte Tanja von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, vor den Richtern, dies betrachte Berlin als eine "logische Konsequenz". Sie äußerte die Hoffnung, dass die Richter dies in ihrem Rechtsgutachten bekräftigten.

Arbeitgeberseite hält dagegen

Wenig überraschend, sind die internationalen Arbeitgeberverbände gegenteiliger Ansicht. Sie betonen: Das Streikrecht sei kein absolutes Recht, so die Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation. Zwar seien die Arbeitgeber nicht grundsätzlich gegen das Recht von Arbeitnehmern, aber die Bedingungen für Arbeitsniederlegungen müssten jeweils in nationalen Gesetzen geregelt werden.

Seit rund zehn Jahren versuchen die Arbeitgebervertreter in der ILO, den herausgehobenen Schutz des Streikrechts abzuschwächen. Nun soll das Gutachten des IGH diese Frage klären und den Konflikt lösen.

Vorgesehen ist, dass 25 Staaten und internationale Organisationen sich an den auf drei Tage angesetzten Anhörungen beteiligen – auch Deutschland ist mit dabei. Bis jetzt haben sich über 30 Staaten und Organisationen bereits schriftlich zu der Problematik geäußert.

Bis wann die Richter ihr Gutachten erarbeiten werden, ist unklar, ebenso, wann es veröffentlicht wird. Die Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs sind zwar nicht bindend, gelten aber als wegweisend für Gerichtsverfahren.

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