Gespaltene Sicht: E-Bikes nicht in der Wohnung laden, aber E-Autos in der Tiefgarage ungefährlich
Es ist ein Thema, das immer wieder auftaucht, aber ebenso schnell wieder in der Versenkung verschwindet: die Brandgefahr von Elektrofahrzeugen. In jüngster Zeit gab es zwei Berichte, die wieder darauf aufmerksam machten.
Der erste war eine Warnung der Berliner Feuerwehr, E-Bikes "niemals in der Wohnung" aufzuladen "und schon gar nicht nachts beziehungsweise ohne Aufsicht". Auslöser war ein Wohnungsbrand in einem Berliner Studentenwohnheim; aber die Reaktion belegt, dass es bereits öfter zu solchen Bränden gekommen sein muss.
Die Stadt Wilhelmshaven hat sogar seit Ende März "Tipps und Hinweise zum sicheren Umgang mit E-Bike-Akkus" auf ihrer Webseite. Dort heißt es nach der Warnung vor unbeaufsichtigter Ladung: "Terrassen, Balkone oder Garagen ohne Fahrzeuge bieten sich als Laderäume an." Eine Option, die nur einem Teil der Großstadtbewohner zur Verfügung steht. Kommt es zu einem Akkubrand, so lautet der Tipp der Wilhelmshavener Feuerwehr: "Rufen Sie sofort den Notruf und versuchen Sie nicht, das Feuer selbst zu löschen. Durch giftige Gase, ätzende Substanzen oder eine Verpuffung geht eine hohe Gefahr aus."
Der andere ist eine Meldung aus Griechenland. Das griechische Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik hat eine Vorschrift erlassen, nach der Elektroautos und Hybride nur noch mit einer Batterieladung von maximal 40 Prozent befördert werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird streng kontrolliert.
Offenkundig ist das griechische Ministerium davon überzeugt, dass der Transport dieser Fahrzeuge mit voll geladenen Batterien eine erhebliche Gefahr darstellt. Dass die Verbindung Elektrofahrzeug-Schiff nicht unproblematisch ist, zeigte sich zuletzt im Sommer vergangenen Jahres, als das Transportschiff Freemantle Highway in der Nordsee tagelang brannte. Die Vermutung, dass eines der Elektrofahrzeuge der Auslöser des Brandes war (der sich dann besonders schnell ausbreitete, weil noch viele weitere Elektrofahrzeuge daneben standen), ist offiziell nach wie vor nicht bestätigt – aber selbst beim Abladen des in einen holländischen Hafen geschleppten Wracks fing noch eines der Elektrofahrzeuge Feuer.
In der letztjährigen Schifffahrtsstudie der Allianz (die sich notwendigerweise auf die Zahlen von 2022 bezieht), wurden einige Aussagen zu diesem Thema gemacht. Der Transport von Elektrofahrzeugen, anderen batteriebetriebenen Gütern und Lithium-Ionen-Akkus habe zu einer Zunahme der Brandgefahren geführt.
"Hauptursache für Brände durch Lithium-Ionen-Akkus sind zum einen Produktionsdefekte, zum anderen beschädigte Batteriezellen oder Geräte, eine Überladung oder Kurzschlüsse. Es drohen Brände, die sich selbst weiter anfachen und sogar Explosionen verursachen können. Brände in Elektrofahrzeugen sind tückisch, weil sie schwer zu löschen sind und sich spontan wieder entzünden können."
Brände seien bereits die häufigste Ursache für Totalverluste in allen Schiffskategorien und seien auch die Ursache für die teuersten Schadensfälle.
"Die meisten Schiffe verfügen weder über ausreichenden Schutz noch über ausreichende Frühwarn- oder Löschfähigkeiten, um solche Brände auf hoher See zu bekämpfen", erklärte Justus Heinrich, der die Schifffahrtsversicherung der Allianz in Zentral- und Osteuropa leitet. "Vorteilhaft wären Spezialschiffe für den Transport solcher Güter."
Einer der wichtigsten Unterschiede: Um ein brennendes Elektrofahrzeug zu löschen, wird wesentlich mehr Wasser benötigt. Nach einem entsprechenden Versuch im kalifornischen Sacramento werden dafür bis zu 17.000 Liter Wasser benötigt, während ein brennendes konventionelles Fahrzeug mit 500 bis 1.500 Litern Wasser zu löschen sei. Es ist nicht die Brandwahrscheinlichkeit, sondern die Brandtemperatur und die schwierigeren Löscharbeiten, die diese Brände problematischer machen. Das könnte erklären, warum die Elektrofahrzeuge der chinesischen Marke BYD inzwischen auf eigenen Transportschiffen verschifft werden.
Klar ist jedenfalls, sowohl bei den Aussagen zu E-Bikes in der Wohnung als auch bei jenen, die die Brandgefahr von Elektroautos betreffen, dass konventionelle Maßnahmen zur Brandbekämpfung nicht genügen; weder die Branddecke oder der Feuerlöscher in der Wohnung, noch die entsprechenden Vorkehrungen in Tiefgaragen.
Das Amtsgericht Wiesbaden jedoch sieht in einem Elektroauto in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft kein Problem. Es entschied bereits im Februar, dass die Eigentümergemeinschaft das Parken von Elektrofahrzeugen in ihrer Tiefgarage nicht verbieten darf. Jeder Wohnungseigentümer, so das Gericht, habe ein Recht auf das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und auf die entsprechenden baulichen Maßnahmen. Das gelte selbst dann, wenn man "als wahr unterstellen würde, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer wäre als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor."
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