Gesellschaft

Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter erhält keine Millionen-Entschädigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Witwe von Helmut Kohl kein Anrecht auf die dem Altkanzler zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro hat. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018.
Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter erhält keine Millionen-EntschädigungQuelle: www.globallookpress.com © Malte Ossowski/SVEN SIMON

Im Streit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um ein Buch über Altkanzler Helmut Kohl und verletzte Persönlichkeitsrechte kam es nach sieben Jahren zu einem finalen Urteilsspruch.

Der Bundesgerichtshof verkündete in zwei Verfahren um das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" nun die Urteile. Die Revision der Klägerin gegen das den von ihr geltend gemachten Geldentschädigungsanspruch verneinende Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: VI ZR 258/18) wurde zurückgewiesen. Durch diese Urteilsfindung steht Kohls Witwe Maike Kohl-Richter damit kein Geld zu.

Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Der Grund findet sich in einer Klage, die der Altkanzler noch zu seinen Lebzeiten initiiert hatte.

Zahlen sollten Autor und Verlag des im Oktober 2014 veröffentlichten Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls damaliger Ghostwriter Heribert Schwan (76) ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Kohl und später Kohl-Richter wollten sogar ursprünglich mindestens fünf Millionen Euro.

Aus etwa 630 Stunden Gesprächen, aufgezeichnet an mehr als 100 Tagen in den Jahren 2001 und 2002, entstand das Manuskript. Es enthält Inhalte aus langen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt worden waren, als Schwan noch an Kohls Memoiren gearbeitet hatte. Vor Veröffentlichung des vierten Bandes kam es zum Bruch zwischen Schwan und Kohl.

Daraufhin veröffentlichte Schwan eigenmächtig den späteren Bestseller. Für die "Kohl-Protokolle" bediente sich Schwan demnach aus dem reichhaltigen Fundus seiner Aufzeichnungen. Das Buch wurde auch deshalb so ein Erfolg, weil es sehr deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt – die der langjährige CDU-Kanzler nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Kohl verklagte daraufhin Schwan, Co-Autor Tilman Jens und den Verlag auf mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen. Das Landgericht Köln sprach dem Altkanzler 2017 immerhin eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu – die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte.

Nachdem der 87-Jährige verstorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen ging Kohl-Richter vor dem BGH vor und erhob dieselbe Forderung wie der Altkanzler.

Als Begründung teilte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters nun mit, eine Geldentschädigung diene in erster Linie der Genugtuung. "Einem Verstorbenen kann Genugtuung aber nicht mehr verschafft werden." Sein Senat sah daher auch keinen Grund, eine Ausnahme zu machen, auch wenn Kohl als herausragende Person der Geschichte zu betrachten sei.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter des BGH entschieden auch über die Revisionen in einem zweiten Verfahren, das 116 umstrittene Textpassagen betrifft. Schwan ist deren Verbreitung bereits rechtskräftig verboten, weil er mit Kohl zumindest indirekt Verschwiegenheit vereinbart hatte.

Laut BGH dürfen nun 29 der Passagen definitiv nicht mehr genutzt werden, weil Kohl entweder falsch zitiert oder mehrdeutige Aussagen in eine bestimmte Richtung missinterpretiert wurden. Diese Zitate darf der Verlag nicht einmal sinngemäß wiedergeben. Bei anderen Textpassagen sieht der sechste Zivilsenat nur einen Teil wirklich fraglich. Bei denjenigen, die mit einem Sperrvermerk versehen waren, sei nicht erkennbar gewesen, warum eine Veröffentlichung die postmortale Menschenwürde berühren würde. "Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH das Verfahren zurückverweist und das OLG einzelne oder alle Zitate bewerten muss."

Der Beklagte Schwan sprach in einer ersten Reaktion von einem "Lichtblick in meiner unappetitlichen Auseinandersetzung mit der Kohl-Erbin". "Die geldgierige Kohl-Witwe wird wohl endgültig finanziell leer ausgehen und muss erhebliche Prozesskosten erstatten", schrieb er demnach der dpa.

Mehr zum Thema - Sachsens ehemaliger CDU-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf verstorben

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.