Gesellschaft

Die Musik hört auf dich: Spotify will künftig Playlists anhand von Nutzer-Emotionen erstellen

Die Streaming-Plattform Spotify hat ein Patent erhalten, das ihr künftig ermöglichen soll, den Musikgeschmack ihrer Nutzer anhand von Metadaten möglichst präzise zu erkennen. Dafür soll deren Sprache erfasst und dadurch deren emotionale Zustände ausgewertet werden.
Die Musik hört auf dich: Spotify will künftig Playlists anhand von Nutzer-Emotionen erstellenQuelle: Reuters © Brendan McDermid

Mittels Spracherkennung soll die App künftig nicht nur das Alter, Geschlecht und andere demografische Merkmale des Nutzers erheben, sondern auch seine Stimme auf "Intonation, Betonung, Rhythmus und ähnliche Sprachmodule" analysieren können, um eine perfekte Playlist zu erstellen, berichtete das Portal Music Business Worldwide am Mittwoch. Und als ob das nicht schon raffiniert genug wäre, soll die Plattform auch noch die "Metadaten der Umgebung" und Hintergrundgeräusche aufnehmen, um herauszufinden, ob der Nutzer gerade spazieren geht, mit dem Bus fährt, auf einer Party ist etc. 

Spotify hatte das Patent bereits im Februar 2018 mit der Argumentation angemeldet, dass die durchschnittlichen Nutzer des Dienstes damit überfordert seien, die Kriterien ihres eigenen Geschmacks und ihrer Vorlieben manuell einzugeben. Eine automatische Ausführung dieser Funktionen sollte die Benutzung der App optimieren und wesentlich erleichtern. Mitte Januar wurde ein entsprechendes Patent von zuständigen Behörden an Spotify erteilt.

Das neu patentierte System nimmt je nach Reaktion des Nutzers Signale auf und sucht nach "positiven Metadaten/emotionalen Zuständen", um den Algorithmus fein abzustimmen. Auch bereits aufgerufene Tracks und Songbewertungen des Nutzers sowie seiner Freunde werden berücksichtigt. Welche Emotionen Spotify durch seine Musikvorschläge genau zu fördern und welche eher zu vertreiben versuchen wird, wird in dem Patent nicht genau präzisiert.

Das umstrittene neue Feature ist bei Weitem nicht der erste Schritt dieser Art von Spotify. Bereits im Oktober hatte sich die Plattform ein Patent für die "Methoden und Systeme zur Personalisierung der Nutzererfahrung auf der Grundlage der Persönlichkeitsmerkmale der Nutzer" gesichert, was scheinbar den Grundstein für die jüngste Novität gelegt haben soll. Dieses Patent soll dem Streaming-Dienst ermöglicht haben, einen nutzerorientierten Service je nach den Persönlichkeitseigenschaften des jeweiligen Users zu bieten. Dazu gehört zum Beispiel eine individuelle Wahl des Ansprachetons, je nachdem, ob es sich beim Nutzer um eine intro- oder extrovertierte Person handelt.

Im Juli veröffentlichte das Portal die Ergebnisse einer dreimonatigen Studie, bei der 17,6 Millionen Lieder aus den Playlists von insgesamt 5.808 Spotify-Nutzern analysiert wurden. Demnach hätten die Persönlichkeitsmerkmale, auf deren Grundlage der Musikgeschmack der jeweiligen Person bestimmt wird, mittels einer KI-Analyse mit einer "mäßigen bis hohen Genauigkeit" erkannt werden können. Die Plattform sprach außerdem ganz offen über ihr Bestreben, die Forschungsarbeit fortzusetzen, um das Streaming-Verhalten der Nutzer künftig auch mit Gehirnscans zu beobachten und es mithilfe der genetischen und physiologischen Daten der Nutzer zu analysieren.

Ebenfalls im Oktober erhielt Spotify ein weiteres Patent, um anhand von 3D-Audioaufnahmen geotargetierte Werbung zu produzieren, was den Eindruck erwecken sollte, dass der gestreamte Sound direkt von einer geolokalisierten Quelle kommt – zum Beispiel aus einem Café, das dem Hörer buchstäblich zuwinkt, während er die Straße entlanggeht. Es war zunächst nicht klar, ob die Spotify-Nutzer die Möglichkeit haben werden, diese Funktionen abzuschalten oder ob sie stillschweigend in ein App-Upgrade eingeschleust werden, ohne den Zugang zu ihren Metadaten sperren zu können.

Den aufkeimenden Datenschutzbedenken in Bezug auf die Komplexität der neuen Funktion eilte Spotify allerdings mit einem Brief voraus, in dem es hieß, dass "das digitale Nutzerverhalten außerordentlich persönlich und sensibel ist und mit angemessener Berücksichtigung der denkbaren Missbräuche und unbeabsichtigten externen Effekte behandelt werden sollte".

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