Friedhof für abgetriebene Föten in Rom entdeckt – Grabkreuze tragen volle Namen der Mütter (Video)
Der Schock muss groß gewesen sein: Eine Frau entdeckte auf einem Friedhof in Rom ein Grabkreuz mit ihrem Vor- und Nachnamen. Entsetzt veröffentlichte sie vor wenigen Wochen ein Foto davon auf Facebook. Weitere Frauen berichteten kurz darauf von der gleichen Erfahrung. Auch sie entdeckten ebenfalls ein Eisenkreuz, auf dem ihr vollständiger Name steht. Es handelt sich hierbei um Grabstätten für abgetriebene Föten auf dem Flaminio-Friedhof im Norden der italienischen Hauptstadt.
Eine der betroffenen Frauen ist Francesca, die gegenüber den Medien nur ihren Vornamen nennen will. Sie habe im Jahr 2019 eine therapeutische Abtreibung gehabt und ohne ihr Wissen wurde der Fötus auf dem Friedhof in Rom begraben. Ihr Vor- und Nachname wurden auf das Kreuz geschrieben. Nur zufällig habe sie das Grab ihrer Tochter entdeckt.
Wie Francesca haben kürzlich zahlreiche Frauen in ganz Italien erfahren, dass ihre Föten beigesetzt worden waren, oft nach katholischem Ritus. Ohne das Wissen der Frauen und ihre Zustimmung. Dies ist inzwischen ein heftig diskutiertes Thema im Land. Die betroffenen Frauen hatten eine Fehlgeburt, einen Schwangerschaftsabbruch oder eine therapeutische Abtreibung. Gegenüber Medien sagten einige aus, sie fühlten sich nun an den Pranger gestellt und in ihren Rechten verletzt. Frauenorganisationen wiesen darauf hin, dass solche Aktionen auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen abzielten.
Seit dem Bekanntwerden des Skandals sollen sich allein bei der italienischen Frauenrechtsorganisation Differenza Donna rund Hundert Betroffene gemeldet haben, die in einem der Krankenhäuser in Rom eine Abtreibung vornehmem ließen. Elisa Ercoli, Präsidentin von Differenza Donna, sagte:
Wir sind der festen Überzeugung, dass in dieser Affäre eine schwerwiegende Verletzung der Rechte der Frauen stattgefunden hat. Alle fühlten sich in ihren Bürgerrechten und in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt, und alle fühlten sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt.
Ercoli reichte demnach eine Klage bei der Staatsanwaltschaft ein. Auch der Datenschutzbeauftragte soll laut Medienberichten eine Untersuchung eröffnet haben.
In dem katholisch geprägten Land ist seit dem Jahr 1978 per Gesetz eine Abtreibung in den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft erlaubt. Ärzte dürfen den Eingriff jedoch aus Gewissensgründen verweigern und etwa 70 Prozent der Gynäkologen machen von diesem Recht Gebrauch.
Bei der Frage der Bestattung des Fötus ist die rechtliche Lage in Italien sehr komplex. Föten bis zu einem Alter von 19 Wochen dürfen die Krankenhäuser verbrennen. Die Föten, die älter seien als drei Monate, können nach italienischem Recht begraben werden. Dafür ist aber die Erlaubnis der Mutter erforderlich. Falls sie die Bestattung verweigert, kann eine sogenannte karitative Beerdigung durchgeführt werden. Solche werden oft von katholischen Verbänden organisiert. Die gesetzlichen Normen diesbezüglich sind in Italien unterschiedlich und weichen von Region zu Region oder von Stadt zu Stadt ab. In Rom etwa müssen in diesem Fall die Mutter beziehungsweise die Eltern darüber benachrichtigt und ihre Personalien vertraulich behandelt werden.
Mehr zum Thema - Wunschkind Junge: Forscher warnen vor gezielter Geschlechterauswahl durch Abtreibung in Indien
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.