Europa

Frankreich verhängt wegen illegaler Monopolpraktiken Milliardenstrafe gegen Apple

Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Strafe von gut 1,1 Milliarden Euro für aus ihrer Sicht illegale Vertriebsvereinbarungen belegt. Apple habe sich mit zwei Großhändlern abgesprochen und dadurch den Wettbewerb beeinträchtigt, heißt es.
Frankreich verhängt wegen illegaler Monopolpraktiken Milliardenstrafe gegen AppleQuelle: www.globallookpress.com © Panoramic

Zudem habe der Konzern unter anderem über restriktive Vertragsklauseln dafür gesorgt, dass Geräte von spezialisierten Apple-Händlern nicht günstiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien, erklärte Behördenchefin Isabelle de Silva am Montag. Es gehe um verschiedene Apple-Produkte wie iPad-Tablets, nicht aber um iPhones. 

Für die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence ist das die bisher höchste Strafe gegen ein einzelnes Unternehmen. Die beiden Großhändler Tech Data und Ingram Micro kamen mit deutlich niedrigeren Strafen von knapp 63 und gut 76 Millionen Euro davon. Ausgelöst hatte die Untersuchung eine Beschwerde des Apple-Händlers eBizcuss aus dem Jahr 2012. Die Firma hatte sich in dem Jahr aus Frankreich zurückgezogen und ist noch in Belgien aktiv.

Die Wettbewerbsbehörde prangerte unter anderem an, dass die Rolle der beiden Großhändler lediglich darauf reduziert gewesen sei, von Apple festgeschriebene Artikelmengen weiterzuleiten. Zwischen den beiden selbst habe es keine Konkurrenz gegeben. Bei Vertragshändlern habe Apple enge Grenzen für Werbeaktionen gesetzt. So wird eBizcuss von der Behörde mit der Aussage zitiert, man sei von Apple aufgefordert worden, die Preise zu erhöhen, wenn Geräte günstiger als vom Konzern selbst verkauft worden seien. Zugleich habe Apple seine spezialisierten Händler vertraglich daran gehindert, europaweit exklusiv konkurrierende Marken zu verkaufen.

Apple widersprach am Montag den Vorwürfen. Die Entscheidung betreffe eine jahrzehntealte Geschäftspraktik und widerspreche mehr als 30 Jahren rechtlicher Standards, auf die sich alle Unternehmen verlassen hätten, die in Frankreich ihre Geschäfte betrieben. Das Unternehmen kündigte bereits an, Widerspruch einlegen zu wollen.

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(rt/dpa)

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