Europa

Ausfuhrverbot für Schutzmasken sorgt für diplomatische Spannungen zwischen Bern und Berlin

Das deutsche Ausfuhrverbot für Schutzkleidung angesichts der Ausbreitung des Coronavirus hat zu diplomatischen Spannungen mit der Schweiz geführt. Der "NZZ am Sonntag" zufolge blockieren die deutschen Zollbehörden Schutzmaskenlieferungen in die Eidgenossenschaft.
Ausfuhrverbot für Schutzmasken sorgt für diplomatische Spannungen zwischen Bern und BerlinQuelle: Sputnik © Alexander Krjaschew

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Lungenkrankheit COVID-19 gehen der Schweiz allmählich die Atemschutzmasken aus. Wie die NZZ am Sonntag  berichtet, kaufen deutsche Firmen große Mengen an Schutzausrüstung unter anderem in China. Das Material wird teilweise an Schweizer Firmen weiterverkauft und dann in die Eidgenossenschaft geliefert. Nachdem die deutsche Bundesregierung am 4. März ein Ausfuhrverbot für medizinische Schutzausrüstungen wie Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkittel, Schutzanzüge und Handschuhe verhängt hat, funktioniert diese Vertriebskette nun nicht mehr.

Am Freitag hat das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) deswegen den deutschen Botschafter vorgeladen und gegen das Ausfuhrverbot protestiert. Außerdem wurde die eidgenössische Behörde bei den zuständigen Ministerien in Berlin vorstellig. In einer Antwort auf die NZZ-Anfrage hieß es weiter:

Bei diesen Kontakten wurden die deutschen Behörden mit Nachdruck aufgefordert, die blockierten Sendungen umgehend freizugeben.

Der NZZ am Sonntag zufolge wird derzeit ein Lastwagen einer Schweizer Firma vom deutschen Zoll daran gehindert, in die Schweiz zu fahren. Der Lastwagen sei mit 240.000 Schutzmasken beladen. Nach Angaben des SECO sei das kein Einzelfall. Inzwischen hat das Nationale Zentrum für Infektionsprävention die Krankenhäuser dazu angewiesen, dass Ärzte chirurgische Schutzmasken nicht mehr zwei, sondern acht Stunden tragen sollen.

Die deutsche Bundesregierung hatte am Mittwoch ein Ausfuhrverbot für medizinische Schutzausrüstung erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte ferner mit, dass Ausnahmen aus dieser einschränkenden Maßnahme nur unter engen Voraussetzungen möglich seien.

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