Europa

Haben die Niederlande versucht, einen Kronzeugen im MH17-Fall zu bestechen?

Der Abschuss des Malaysia Airlines-Fluges MH17 im Jahr 2014 über der Ostukraine ist noch immer nicht wirklich geklärt. Vorwürfe und Gegenvorwürfe erschweren die Arbeit. Jetzt hat einer der Hauptbeschuldigten Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Niederlande und Ukraine erhoben.
Haben die Niederlande versucht, einen Kronzeugen im MH17-Fall zu bestechen?Quelle: AFP © Sergej Supinskij

Wladimir Zemach wurde von den von westlichen Regierungen finanzierten Bellingcat-Hobbyermittlern zum Hauptbeschuldigten dargestellt, der das BUK-Luftabwehrsystem an jenem verhängnisvollen 17. Juli 2014 bedient und nach Abschuss der Boeing 777 versteckt haben soll. Als Beweis führt Bellingcat ein im Internet aufgetauchtes Interview mit Zemach an, in dem er angeblich selbst zugibt, die Buk versteckt zu haben. Das Problem dabei ist nur, dass die betreffende Stelle im Video mit einem Piepton undeutlich gemacht wurde. Man könne aber an den Lippen ablesen, dass er das Wort "Buk" ausgesprochen habe, behaupteten die Hobbyermittler.

Für das Ermittlungsteam des Joint Investigation Team (JIT) ist deshalb der 58-jährige Wladimir Zemach ein sehr wichtiger Zeuge. Unter niederländischer Leitung beteiligen sich außerdem noch Australien, Belgien, Malaysia und die Ukraine an den Untersuchungen. Ob der Zeuge aus diesem Grund am 27. Juni durch ein Kommando des ukrainischen Geheimdienstes SBU aus Sneschnoje in der selbstausgerufenen Volksrepublik Donezk entführt, sediert und nach Kiew überstellt wurde, bleibt unklar. Fest steht, dass Zemach im Rahmen des zwischen Russland und der Ukraine im September stattgefundenen Gefangenenaustauschs wieder via Russland in seine Heimat zurückgekehrt ist.

In Kiewer Haft erhielt der Afghanistan-Veteran Besuch von niederländischen Ermittlern, die ihn zum Abschuss des Fluges MH17 befragen wollten. Sie störten sich offensichtlich nicht im Geringsten an den Umständen, wie Zemach überhaupt nach Kiew gebracht werden konnte. Als die Regierung in Den Haag erfuhr, dass "ihr" Zeuge aus der Haft entlassen werden soll, protestierte sie und verlangte von den ukrainischen Behörden, ihn weiterhin gefangenzuhalten, weil er nun zu einem Verdächtigen erklärt wurde.

Nach seiner Freilassung erhob Wladimir Zemach schwere Vorwürfe nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen die Niederlande. In einem Interview mit dem russischen Fernsehsender Rossiya-24behauptete er, dass man ihm aufgrund seiner Teilnahme bei "Terroristen" (gemeint sind die Separatisten der beiden "Volksrepubliken" von Donezk und Lugansk") damit drohte, ihn lebenslänglich hinter Gittern zu lassen. Doch er könne sich davon befreien, wenn er aussagt, dass Russland und die Milizen hinter dem Abschuss der MH17-Maschine der Malaysia Airlines stecken. Als Belohnung würde er nicht nur die Freiheit bekommen, sondern auch eine niederländische Staatsbürgerschaft und ein Haus dort.

Dem Vorwurf folgen nun weitere Taten. Wie sein Anwalt Anatoli Kutscherena mitteilte, habe er im Auftrag Zemachs eine Klage gegen die Niederlande und Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Dabei geht es insbesondere um die Entführung, die Haftbedingungen und Verabreichung von Psychopharmaka, um ihn zu einer gewünschten Aussage zu bringen, wie es dazu heißt. Doch sein Mandat hielt dem Druck stand und ließ sich nicht beugen, sagte Kutscherena. Zemach sei grundsätzlich bereit, mit ukrainischen und niederländischen Ermittlern zu sprechen, allerdings nur in dessen Heimat, fügte er noch hinzu. 

Mehr zum Thema - MH17 – Ruf nach Gerechtigkeit: Neue Doku wirft unbequeme Fragen auf 

   

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.