Europa

Nach Auflösung des Parlaments: Neuwahlen in Spanien im November

Erst im April fanden die letzten Parlamentswahlen in Spanien statt. Doch seitdem haben sich die politischen Formationen nicht auf die Bildung einer Regierung geeinigt. Nach der Auflösung des Parlaments durch König Felipe VI. gibt es im November Neuwahlen.
Nach Auflösung des Parlaments: Neuwahlen in Spanien im NovemberQuelle: Reuters

Gemäß der spanischen Verfassung hat König Felipe VI. am Dienstag das Parlament aufgelöst und damit offiziell die Ansetzung von Neuwahlen für den 10. November bestätigt. Es handelt sich um die vierten Parlamentswahlen im Zeitraum von vier Jahren.

Der Wahlkampf beginnt am 1. November und dauert gemäß dem 2016 reformierten Wahlgesetz acht Tage, also bis zum 8. November.

Das mit seiner Veröffentlichung in Kraft getretene königliche Wahldekret bestimmt den 3. Januar 2020 als Datum, an dem sich die beiden Kammern des dann neugewählten Parlaments konstituieren.

Mehr zum Thema - Katalanen lassen Sánchez fallen: Spanien steht wieder vor Neuwahl

Unvermeidliche Wiederholung der Parlamentswahlen

Erst am 28. April waren die Spanier zu vorgezogenen Neuwahlen landesweit an die Urnen gerufen worden. Das aus diesen Wahlen hervorgegangene Parlament konnte sich jedoch nicht auf die Bildung einer Regierung einigen. Die Sozialistische Partei (PSOE) unter der Führung des amtierenden Ministerpräsidenten Pedro Sánchez war zwar die am häufigsten gewählte Formation, blieb aber ohne die notwendige eigene Mehrheit zur Bildung einer Regierung.

Mehr zum Thema - Spanien: Der "Sanchizmus" regiert seit über 100 Tagen das Land

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.