Europa

Berufung abgelehnt: Französisches Gericht will nicht über Rückkehr von IS-Mitgliedern entscheiden

Rund 1.700 französische Staatsbürger schlossen sich dem IS in Syrien und im Irak an. Ein oberstes Gericht in Frankreich hat Berufungen von Familien abgelehnt, deren Verwandte nach Syrien gereist waren, um sich dort dem IS anzuschließen. Das Gericht fühlt sich nicht zuständig.
Berufung abgelehnt: Französisches Gericht will nicht über Rückkehr von IS-Mitgliedern entscheidenQuelle: Reuters © Erik De Castro

Die Zahl der Franzosen, die in den Irak und nach Syrien reisten, um sich der Terrorgruppe IS anzuschließen, wird auf 1.700 geschätzt. Rund 300 davon, wird vermutet, starben im Kampf. US-Präsident Donald Trump hat die EU-Staaten aufgefordert, die IS-Mitglieder aus Syrien und dem Irak zurückzuholen. Auch die kurdischen Kämpfer warnten, dass sie die ehemaligen IS-Kämpfer nicht auf unbestimmte Zeit festhalten können. 

In Frankreich wird über das Thema gestritten. Eine generelle Rückführung nach Frankreich soll es laut der französischen Regierung nicht geben. Der französische Innenminister Christophe Castaner kündigte aber an, man wolle jeden Fall einzeln prüfen, besonders im Hinblick auf die Kinder der IS-Kämpfer. Im März brachten französische Behörden erstmalig fünf Waisenkinder von getöteten französischen Dschihadisten aus Lagern im Nordosten Syriens nach Frankreich zurück. 

Ein oberstes Gericht in Frankreich lehnte am Dienstag die Berufungen von Familien ab, deren Verwandte nach Syrien gereist waren, um sich dort dem IS anzuschließen. Die Verwandten forderten die Rückkehrerlaubnis ihrer Angehörigen. Der französische Staatsrat verwies darauf, dass er als Rechtsberater der französischen Regierung und oberster Richter in Verwaltungssachen nicht in dieser Angelegenheit entscheiden kann. Diese Entscheidung wurde nach der Prüfung von vier Berufungsfällen getroffen, denn diese würden "Verhandlungen mit ausländischen Behörden oder eine Intervention auf fremden Boden" erfordern und über den Aufgabenbereich hinausgehen. 

In vier Fällen handelt es sich um Frauen mit französischer Staatsbürgerschaft, die sich mit ihren acht Kindern in einem Flüchtlingslager in Syrien aufhalten. Einer der Onkel versuchte, zwei Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren aus einem syrischen Lager unter kurdischer Kontrolle zurück nach Frankreich zu bringen. Der Versuch scheiterte. Der Anwalt des Mannes kritisierte die Entscheidung und bezeichnete diese als "Rechtsverweigerung". In dem Lager Al-Hol in Syrien sollen sich rund 3.000 ausländische Kinder aus 43 Nationen aufhalten. Im Jahr 2015 tötete der IS 130 Menschen bei einem Anschlag in Paris. 

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