Europa

Nach Attentat in Stockholm: Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze in Schweden

Der schwedische Ministerpräsident spricht von einem "wichtigen Signal". Nach dem Attentat in Stockholm werden die Anti-Terror-Gesetze verschärft. Strafbar wird Mitgliedschaft in und Anwerbung für Terrororganisationen, auch wenn keine Terrorangriffe geplant sind.
Nach Attentat in Stockholm: Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze in SchwedenQuelle: Reuters © TT News Agency/Jonas Ekstromer/via REUTERS

Der Attentäter von Stockholm, Rachmat Akilow, stammte aus Usbekistan und war ein in Schweden abgelehnter Asylbewerber, der sich durch verschiedene Identitäten vor den Behörden versteckte. Mit einem Lastwagen fuhr er am 7. April 2017 in eine Gruppe von Passanten im Zentrum von Stockholm. Sein Ziel dabei: möglichst viele "Ungläubige" zu töten. 

Danach entschied sich die schwedische Regierung, die Gesetze anzupassen. So müsse etwa auch die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation an sich strafbar sein. Nach einer Vorstellung der neuen Gesetzesvorlage am Donnerstagnachmittag wird der Rat der Gesetzgebung dieses nochmals prüfen. Anschließend wird es dem Parlament vorgelegt werden. 

Rückwirkend kann das neue Gesetz nicht greifen. Bislang war die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation in Schweden nicht strafbar, wenn es keine nachweislichen Anschlagspläne gab. Auch bei der Rekrutierung neuer Mitglieder für eine solche Organisation wurde eine Person nur dann straffällig, wenn diese mit Anschlagsplänen zusammenhingen.

Nun wird - neben der Mitgliedschaft und Rekrutierung - auch die Unterstützung einer Terrororganisation, wie etwa durch die Bereitstellung von Wohnungen, Büros, Transporthilfen, Werkzeugen oder durch die Sammlung und Bereitstellung finanzieller Mittel für deren Mitglieder geahndet. Der eigenen Mitgliedschaft bedarf es hierfür nicht. Sollte das Gesetz, wie vom schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven geplant, im August in Kraft treten, drohen Beschuldigten bis zu sechs Jahre Haft.

Akilow wurde am 7. Juni 2018 wegen Mordes in fünf Fällen und des Mordversuches in 119 Fällen verurteilt. Im Falle seiner vorzeitigen Entlassung aus der verhängten lebenslänglichen Haft als Höchststrafe wird er aus Schweden auf Lebenszeit ausgewiesen. 

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