Europa

Puigdemont siegt vor deutschem Gericht: Nur Vorwurf der Untreue anerkannt

Juristischer Teilerfolg für Carles Puigdemont: Das Oberlandesgericht Schleswig verfügt Haftverschonung für den Katalanen und verwirft den Vorwurf der "Rebellion" für eine Auslieferung. Erlassen wird aber ein Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung.
Puigdemont siegt vor deutschem Gericht: Nur Vorwurf der Untreue anerkanntQuelle: Reuters

Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont kann nicht wegen des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion ausgeliefert werden. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht erließ am Donnerstag einen Auslieferungshaftbefehl nur wegen des zweiten Vorwurfs der Untreue - und setzte den Haftbefehl auch noch unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.

Puigdemont könnte demnach bereits an diesem Freitag aus dem Gefängnis in Schleswig-Holstein entlassen werden. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro. Zudem muss er sich nach Angaben eines Gerichtssprechers einmal pro Woche bei der Polizei melden.

Zuletzt wurde jedoch bekannt, dass der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein bislang noch kein Nachweis über den Eingang der Kaution für Puigdemont vorliege. Darüber gebe es noch keine Informationen, erklärte eine Sprecherin am Freitagmorgen. Auf Puigdemonts Twitter-Account hieß es derweil:

Wir sehen uns morgen. Vielen Dank an alle!

Sein spanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas  sprach von einem „großen Erfolg“. Puigdemonts deutscher Anwalt Till Dunckel erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, man wolle so schnell wie möglich die Auflagen erfüllen, damit er so schnell wie möglich das Gefängnis verlassen könne.

Das Gericht in Schleswig erklärte in einer schriftlichen Mitteilung, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung:

[…] dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der „Rebellion“ die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist.

Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es am Merkmal der Gewalt fehle. Nach den vom Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall aufgestellten Grundsätzen reiche es nicht aus, dass ein Täter Gewalt androhe oder anwende, um ein Verfassungsorgan zu einem erstrebten Handeln zu veranlassen. Erforderlich sei vielmehr, dass der durch die Gewalt ausgeübte Druck so groß sei, dass er den Willen des Verfassungsorgans beugen könne.

Das sei hier nicht der Fall“, hieß es.

Anderes verhält es sich im Fall Puigdemont mit dem Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung „nicht als von vornherein unzulässig“, bedürfe aber weiterer Klärung, erklärte das OLG zu seiner Entscheidung.

Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien für den Senat nicht ersichtlich. Puigdemonts deutsche Strafverteidiger betonten, „der unerhörte Vorwurf einer 'Rebellion'“ sei jetzt aus der Welt. In Bezug auf den Vorwurf der Korruption erklärten sie:

Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.

Die spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy nahm die Entscheidung der deutschen Justiz mit Bedauern auf.

Einige Justizentscheidungen gefallen uns besser, andere weniger“, sagte Justizminister Rafael Catalá in Madrid. 

Justizentscheidungen seien aber zu akzeptieren. Über die Möglichkeit eines Einspruchs müsse die deutsche Staatsanwaltschaft entscheiden. Die OLG-Entscheidung bedeutet einen juristischen Teilerfolg für den Katalanen. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohten dem 55-Jährigen in Spanien bislang bis zu 30 Jahre Haft.

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien wurde am 25. März in Neumünster in Gewahrsam genommen. Er war an dem Tag auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl.

Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Regionalregierung. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Referendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet. Der Politiker war nach dem Referendum im Herbst nach Belgien geflüchtet.

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Für die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig bedeutet die OLG-Entscheidung eine Schlappe. Sie war nach Prüfung des Europäischen Haftbefehls zu dem Ergebnis gelangt, „dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt“.

In Belgien bleiben nun drei von Spanien mit europäischem Haftbefehl gesuchte katalanische Politiker auf freiem Fuß. Die drei hätten sich bei der Polizei gemeldet, seien angehört, aber unter Auflagen wieder freigelassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Brüssel am späten Donnerstagabend mit. Über das Auslieferungsbegehren Spaniens werde nun ein Gericht befinden. Termine wurden noch nicht genannt.

Es handelt sich um die ehemalige katalanische Ministerin Meritxell Serret und ihre beiden Kollegen Antoni Comin und Lluis Puig, die sich nach dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien gemeinsam mit dem ehemaligen Regierungschef Carles Puigdemont nach Belgien abgesetzt hatten. In Brüssel sagte Comin nach der Entscheidung des belgischen Untersuchungsrichters, die Vollstreckung des Haftbefehls unter Auflagen auszusetzen:

Wir sind sehr zufrieden, denn es handelt sich um einen ersten Sieg unserer Verteidigung, die argumentiert, dass es das Delikt der Rebellion nicht gibt, weil es keine Gewalt gab.

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