Europa

Ungarn: Strafsteuer für auslandsgeförderte Flüchtlingsorganisationen geplant

Organisationen in Ungarn, die Flüchtlingen helfen und ihre Kosten überwiegend durch Unterstützung aus dem Ausland decken, sollen Strafsteuer zahlen. Ein Gesetzesentwurf der Regierung sieht auch vor, ihre ausländischen Mitarbeiter des Landes verweisen zu können.
Ungarn: Strafsteuer für auslandsgeförderte Flüchtlingsorganisationen geplantQuelle: Reuters © Michaela Rehle

Im Kampf gegen auslandsgeförderte Organisationen geht Ungarns Regierung nun einen Schritt weiter. Knapp drei Monate vor den Parlamentswahlen verkündet der ungarische Innenminister Sandor Pinter, dass die Regierung eine neue Strafsteuer für Zivilorganisationen plant. Gemeint sind jene, die Flüchtlingen helfen und überwiegend aus dem Ausland finanziert werden. Die Gebühr werde 25 Prozent der Auslandsförderung betragen, gab der Innenminister nach einer Regierungssitzung am Mittwoch bekannt.

Darunter fallen nahezu alle ungarischen Menschenrechts- und Asylhilfe-Organisationen, die sich um Migranten kümmern. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets, das der Regierungssprecher Zoltan Kovacs mit Blick auf den US-Milliardär George Soros als "Stop-Soros-Paket" bezeichnete. Die Regierung in Budapest beschuldigt den ungarischstämmigen Hedgefonds-Manager und selbsternannten Philanthropen der Unterstützung von Zivilorganisationen mit dem Ziel, Europa mit Flüchtlingen zu "überschwemmen".

Ausländische Mitarbeiter der Zivilorganisationen sollen des Landes verwiesen werden können

Das Paket soll drei Gesetzesentwürfe umfassen, die in der nächsten Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Eines sieht vor, dass sich Organisationen, die, wie es im Gesetzesentwurf heißt, „illegale Migration“ unterstützen, bei Gericht registrieren lassen müssen. Zudem sollen ausländische Mitarbeiter solcher Organisationen des Landes verwiesen werden können. Das Gesetzespaket soll nach der Erörterung in verschiedenen Gremien und Verbänden vom Parlament beschlossen werden.

Bereits letztes Jahr verabschiedete die ungarische Regierung ein Gesetz, das alle Zivilorganisationen, die mehr als 24.000 Euro im Jahr an Hilfen aus dem Ausland erhalten, dazu zwingt, sich bei Gericht zu registrieren. Sie müssen außerdem in allen Publikationen die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“ anführen. Kritiker sehen darin das Bestreben der konservativ-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán, kritische Vereinigungen und Bürgerrechtler zu stigmatisieren und letztlich mundtot zu machen. Das Gesetz ist derzeit Gegenstand eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die EU-Kommission wirft Budapest vor, mit dem Gesetz die Vereinigungsfreiheit einzuschränken.

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