Europa

Spanischer Pass in zwei Jahren: Sonderregelung für Migranten. Bevölkerung steigt auf 49 Millionen

Spanien hat sich zu einem der wichtigsten Einwanderungsländer Europas entwickelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die verkürzte Einbürgerungsfrist von zwei Jahren für Staatsangehörige aus Lateinamerika, die auf dem historischen Konzept der "Hispanidad" beruht. Die Bevölkerung ist von rund 38 Millionen auf etwa 49 Millionen gestiegen.
Spanischer Pass in zwei Jahren: Sonderregelung für Migranten. Bevölkerung steigt auf 49 MillionenQuelle: Legion-media.ru © Aaron Amat / Symbolbild

Fragt man in Madrid oder Barcelona nach dem Grund für das bemerkenswerte Wachstum der spanischen Bevölkerung, erhält man oft eine stolze Antwort:

"Wir sind ein offenes, gastfreundliches Land."

Tatsächlich ist Spanien in den vergangenen 25 Jahren demografisch zu einem der dynamischsten Länder Europas geworden. Von rund 40 Millionen Einwohnern im Jahr 2000 ist die Bevölkerung auf heute etwa 49,6 Millionen angewachsen – ein Plus von fast zehn Millionen Menschen.

Dieses Wachstum ist fast ausschließlich auf Zuwanderung zurückzuführen. Und ein zentrales, wenngleich wenig diskutiertes Instrument dieser Entwicklung ist eine besondere Regelung im spanischen Staatsangehörigkeitsrecht: Bürger aus iberoamerikanischen Ländern können die spanische Staatsbürgerschaft bereits nach nur zwei Jahren legalen Aufenthalts beantragen. Für die meisten anderen Drittstaatsangehörigen gilt eine Wartefrist von zehn Jahren.

Die Grundlage dieser Sonderregel findet sich in Artikel 22 des spanischen Código Civil. Dort ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt (Nacionalidad española por residencia) gestaffelt geregelt.

Die Zwei-Jahres-Frist gilt für Staatsangehörige aus rund zwanzig iberoamerikanischen Ländern, darunter Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Peru, Ecuador, Venezuela, Chile, Bolivien, Uruguay, Paraguay sowie mehrere mittelamerikanische Staaten. Die gleiche Begünstigung genießen Bürger aus Andorra, Portugal, den Philippinen, Äquatorialguinea und Personen sefardischer Herkunft.

Voraussetzung ist ein legaler und ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung. Zeiten ohne legalen Aufenthaltsstatus – wie sie bei vielen Migranten am Anfang stehen – werden nicht angerechnet. Zusätzlich verlangt Spanien strafrechtliche Unbescholtenheit sowie den Nachweis gesellschaftlicher Integration. Für Lateinamerikaner entfällt in der Regel der Sprachtest (DELE A2), da Spanisch ihre Muttersprache ist.

Die Regelung geht auf eine Reform aus dem Jahr 1954 zurück. Damals wollte das Franco-Regime die kulturelle und sprachliche Verbundenheit zu den ehemaligen Kolonien institutionell festigen – unter dem Leitbegriff der "Hispanidad". Diese Privilegierung hat alle politischen Systemwechsel überdauert und gilt bis heute.

In der Praxis beginnt der Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft für viele Südamerikaner nicht mit einem Visum, sondern oft mit einer irregulären Einreise oder einem visumfreien Aufenthalt. Viele arbeiten zunächst schwarz in der Pflege, im Haushalt, in der Landwirtschaft oder auf dem Bau.

Eine entscheidende Rolle spielen die sogenannten Arraigo-Verfahren ("soziale Verwurzelung"). Eine Reform des Ausländerrechts, die im Mai 2025 in Kraft trat, hat diesen Regularisierungsprozess weiter verkürzt: Die erforderliche Aufenthaltsdauer für mehrere Arraigo-Formen wurde von drei auf zwei Jahre reduziert. Sobald ein legaler Aufenthaltsstatus erteilt wird, beginnt die Zwei-Jahres-Frist für die Einbürgerung zu laufen.

Spanien erlaubt zudem die doppelte Staatsbürgerschaft. Wer aus Peru, Kolumbien oder Venezuela kommt, muss seine ursprüngliche Nationalität nicht aufgeben – ein zusätzlicher Anreiz.

Die Folgen dieser Regelungen sind in den Einbürgerungsstatistiken klar ablesbar. In den letzten Jahren erhielten mehrere Hunderttausend Personen jährlich die spanische Staatsbürgerschaft, davon ein grosser Teil aus Lateinamerika – vor allem aus Kolumbien, Venezuela, Mexiko, Peru und Argentinien.

Das Bevölkerungswachstum Spaniens ist eindrücklich: von 40 Millionen im Jahr 2000 auf rund 49,6 Millionen heute. Ohne die starke Zuwanderung – und die anschließende Einbürgerung vieler Migranten – wäre Spanien wie Italien oder Portugal mit einer rasch schrumpfenden und alternden Bevölkerung konfrontiert. Die einheimische Geburtenrate liegt seit Jahrzehnten weit unter dem Bestandserhaltungsniveau.

Spanien als europäische Brücke

Wer den spanischen Pass erhält, wird automatisch EU-Bürger. Das eröffnet Freizügigkeit im gesamten europäischen Binnenmarkt. In der Schweiz bedeutet dies einen deutlich erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen ohne EU-Pass. Spanien fungiert damit faktisch als Eintrittstor für einen Teil der lateinamerikanischen Migration nach Mitteleuropa.

Viele der neuen spanischen Staatsbürger finden Beschäftigung in der Schweiz in Branchen wie Pflege, Reinigung, Gastronomie oder im Baugewerbe. Gleichzeitig zeigen sich bei den Kindern dieser Migranten oft deutliche Integrationsfortschritte – einige studieren an Schweizer Universitäten oder leisten sogar Militärdienst.

Die Zwei-Jahres-Regel wird politisch unterschiedlich bewertet. Auf der einen Seite stehen Verweise auf historische und kulturelle Verbindungen sowie die gemeinsame Sprache und die daraus resultierende erleichterte Integration. Auf der anderen Seite wird auf einen beschleunigten Migrationspfad hingewiesen, der sich in Verbindung mit Regularisierungen und der europäischen Freizügigkeit nur begrenzt steuern lässt und mögliche Folgen für tiefere Lohnsegmente sowie den Wohnungsmarkt in den Aufnahmeländern mit sich bringen kann.

Als Instrument ist die Zwei-Jahres-Regel nicht neu, sondern Teil einer seit mehr als 70 Jahren bestehenden rechtlichen Ordnung Spaniens. Ihre Auswirkungen gehen jedoch über den nationalen Rahmen hinaus. Durch die EU-Freizügigkeit entstehen indirekte Effekte auf Arbeitsmärkte und Wohnsituationen in anderen europäischen Staaten.

Die Entwicklung der Bevölkerung in Spanien verweist auf die strukturelle Bedeutung von Migration für Demografie und Wirtschaft. Ob die bestehende Regelung unverändert bestehen bleibt, wird davon abhängen, wie politische Entscheidungsträger in Spanien und Europa die Fragen von historischer Bindung, wirtschaftlicher Entwicklung und gesellschaftlicher Belastbarkeit künftig gewichten.

Mehr zum Thema – "Die Schweizer sind reich, aber auch unheilbar dumm" ‒ Eine Ukrainerin über ihren Alltag in Zürich

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.