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SS-Massenmörder Siegling – Vor 50 Jahren in München freigesprochen, posthum in Minsk verurteilt

Ein sadistisch veranlagter Massenmörder lebte jahrzehntelang unbehelligt als Bauunternehmer in Bayern. Dort ging er auch seinem Hobby als Tennisspieler nach. Nun legten weißrussische Behörden offen, dass die BRD durchaus in der Lage war, den SS-Obersturmbannführer Hans Siegling noch zu seinen Lebzeiten zu verurteilen.
SS-Massenmörder Siegling – Vor 50 Jahren in München freigesprochen, posthum in Minsk verurteilt© Commons Lizens.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Belarus hat den SS-Angehörigen und Schutzpolizisten Hans Eugen Siegling des Völkermords am belarussischen Volk während des Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion für schuldig befunden. Im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens unter Beteiligung des Staatsanwalts und eines Verteidigers wurde bestätigt, dass die bewaffnete Gruppe "57. Bataillon" nicht nur Befehle erteilte und Aufgaben verteilte und organisierte, sondern auch persönlich gegen Menschen vorging, wie das Oberste Gericht in Minsk mitteilte.

"Der Nazi wurde in 13 Fällen des Völkermords für schuldig befunden. Er führte Strafaktionen in den Gebieten Minsk, Grodno und Brest durch, in deren Verlauf er eine Reihe von Morden beging. 1.706 Getötete … elf niedergebrannte Dörfer, von denen drei nicht wieder aufgebaut wurden. Die Zahl der Opfer ist sicherlich viel höher. Vor Gericht ging es jedoch um jene Vorfälle, die nachgewiesen werden konnten", erklärte die Staatsanwältin Kalina Goroschko während der Verhandlung.

Ihren Worten zufolge war der SS-Obersturmbannführer und Oberstleutnant der Schutzpolizei Siegling ein Vollstrecker der Politik Hitlerdeutschlands, die auf die vollständige Vernichtung des belarussischen Volkes abzielte. In der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft in Minsk heißt es dazu: 

"Insbesondere aus Gründen nationaler und ideologischer Feindseligkeit und Zwietracht, sowohl allein als auch gemeinsam mit einzelnen seiner Untergebenen, hat Siegling durch Erschießen mit Schusswaffen und Erhängen mindestens 1.706 Menschen das Leben genommen, darunter mindestens 238 bekanntermaßen minderjährige Kinder sowie hilflose und bekanntermaßen hochbetagte Personen. Er versuchte zudem, mindestens 30 weitere Menschen zu töten, wobei er einzelnen Personen Körperverletzungen unterschiedlichen Schweregrades zufügte."

Hans Eugen Siegling kam im Jahr 1912 im bayerischen Grafenwöhr in einer Lehrerfamilie zur Welt. Schon im jungen Alter wurde Siegling Mitglied der NSDAP, SA und Schutzpolizei. Seit dem Angriff auf Griechenland war die Bekämpfung der Partisanen sein Schwerpunkt. Ab November 1941 verrichtete er sein blutiges Geschäft auf dem Territorium der Weißrussischen SSR und machte Karriere in der SS.

Nach dem Krieg lebte Siegling im bayerischen Nördlingen-Kleinerdlingen und wurde Bauunternehmer. Er starb im Jahre 1978 eines natürlichen Todes. Bis heute ist das Familienunternehmen "Siegling Steine und Erden" in Nördlingen tätig. Auch ist bekannt, dass der Naziverbrecher Siegling in diesem Ort Vorsitzende eines Tennisvereins war.

Sieglings Nazi-Vergangenheit war den deutschen Justizbehörden durchaus bekannt. Nach Angaben der Staatsanwältin Goroschko hatte die Sowjetunion Mitte der 1970er Jahre bei der Bundesrepublik Deutschland ein Ersuchen gestellt, Siegling strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, und um die Akten des dort eröffneten Strafverfahrens gebeten. Deutschland kam dem Ersuchen der sowjetischen Justiz nach und stellte Unterlagen über Siegling zur Verfügung. Im Jahre 1976 wurde in München versucht, ihn wegen seiner Verbrechen in der Nazi-Zeit zur Verantwortung zu ziehen, teilte Goroschko den Journalisten mit.

"Anscheinend gab es genügend Beweismaterial, doch das Münchner Gericht sprach ihn 1976 für unschuldig, das heißt, es stellte das Strafverfahren wegen Mangels an Beweisen ein", sagte sie. Die Staatsanwältin berichtete, dass die deutsche Seite dem Ersuchen in Bezug auf Siegling teilweise nachgekommen sei, was unter anderem die Feststellung ermöglichte, dass er "tatsächlich Anführer von organisierten kriminellen Gruppen wie der Ukrainischen Polizeikompanie und des 57. Bataillons der Schutzpolizei war."

Ihren Angaben zufolge wurden der weißrussischen Seite auch Dokumente vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Ziegling vor über 50 Jahren ausgesagt hatte, an Strafexpeditionen teilgenommen zu haben. Die Staatsanwältin erklärte, dass vor einem halben Jahrhundert sowjetische Ermittler Strafverfahren auch gegen andere Naziverbrecher geführt und mehrere Ersuchen an die BRD gerichtet hatten.

"Diese Strafverfahren enthalten ausreichende und glaubwürdige Beweise für die Schuld Sieglings an allen ihm vorgeworfenen grausamen Verbrechen", sagte Goroschko. Das Fehlen anderer eingeleiteter Strafverfahren hätte der weißrussischen Justiz das Recht gegeben, eine eigene strafrechtliche Verfolgung einzuleiten und einen gerichtlichen Beschluss zu erlassen.

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