Europa

Vor EU-Gericht: Zentralbank klagt gegen Einfrieren russischer Anlagen

Russlands Zentralbank hat beim EU-Gerichtshof Klage gegen den Beschluss zur unbefristeten Einfrierung russischer Aktiva eingereicht. Die russische Seite verweist dabei auf zahlreiche Rechts- und Verfahrensverstöße seitens der EU.
Vor EU-Gericht: Zentralbank klagt gegen Einfrieren russischer AnlagenQuelle: Sputnik © RIA Nowosti / Nina Sotina

Die russische Zentralbank kämpft weiter um die Vermögenswerte des Landes, die im Jahr 2022 in der Europäischen Union eingefroren wurden. Zuvor hatte die Bank von Russland bei einem Moskauer Gericht eine Klage gegen den belgischen Verwahrer Euroclear wegen versuchter Verwendung von Vermögenswerten Russlands in Höhe von 18,17 Billionen Rubel (fast 200 Milliarden Euro) eingereicht. Wie die Zentralbank klarstellte, umfasse der Schaden sowohl den Wert der gesperrten Vermögenswerte als auch den entgangenen Gewinn.

Nun folgt also die nächste Runde – diesmal in Luxemburg. Wie die Medien berichten, hat die Bank von Russland vor dem EU-Gericht in Luxemburg die Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 12. Dezember 2025 angefochten, mit der eine unbefristete Sperrung der Vermögenswerte der Zentralbank verfügt wurde. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, wurde die Klage gemäß Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU eingereicht. Die Zentralbank betont:

"Dies ist eine Fortsetzung der Bemühungen, die unrechtmäßigen Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf die souveränen Vermögenswerte der Bank von Russland anzufechten."

Die angefochtene EU-Verordnung sieht eine unbefristete Sperrung der Vermögenswerte der Bank von Russland vor und schließt die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsschutzes für verletzte Vermögensrechte aus, einschließlich der Vollstreckung von Gerichts- oder Schiedssprüchen. In einer Pressemitteilung der Bank von Russland zu diesem Thema heißt es:

"Durch die Verabschiedung der EU-Verordnung wurden unter anderem grundlegende und unveräußerliche Rechte auf Zugang zur Justiz, die Unverletzlichkeit des Eigentums sowie der Grundsatz der souveränen Immunität von Staaten und ihren Zentralbanken verletzt, die durch internationale Verträge und das Recht der Europäischen Union garantiert sind, was den Grundprinzipien des Rechts widerspricht und nicht als mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit vereinbar angesehen werden kann."

Darüber hinaus weist die Zentralbank auf Verfahrensverstöße bei der Verabschiedung des EU-Beschlusses hin. Ihrer Meinung nach wurde die Verordnung mit Stimmenmehrheit verabschiedet, während Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten vorsieht.

Dabei betont die Bank von Russland, dass sie sich das Recht vorbehält, alle verfügbaren rechtlichen Mittel zum Schutz ihrer Interessen im Zusammenhang mit dieser Verordnung und anderen Maßnahmen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten einzusetzen. Die Bank hat mehrfach beteuert, dass sie trotz einiger Schwierigkeiten mit Anwälten, die die Interessen der Regulierungsbehörde im EU-Gebiet vertreten dürfen, zu einem konsequenten Kampf um die russischen Vermögenswerte bereit sei. So erklärte der Staatssekretär und stellvertretende Vorsitzende der Zentralbank, Alexei Gusnow, kürzlich:

"Es geht hier nicht um eine Klage, sondern um eine ganze Reihe von Klagen."

Es sieht also so aus, als sei das Verfahren in Luxemburg nur der Prolog eines langen Spiels.

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