Europa

Pole zu 3,5 Jahren Haft verurteilt – wegen angeblicher Kontakte zu russischen Geheimdiensten

Ein polnisches Gericht hat einen 50-jährigen Mann wegen mutmaßlicher Kooperationsbereitschaft mit russischen Geheimdiensten verurteilt. Laut Anklage soll es um Sicherheitsdaten eines Flughafens gegangen sein – mit möglichem Bezug zu Selenskij. Konkrete Beweise fehlen.
Pole zu 3,5 Jahren Haft verurteilt – wegen angeblicher Kontakte zu russischen GeheimdienstenQuelle: Gettyimages.ru © Marijan Murat/picture alliance

In Polen ist ein Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, Spionage zugunsten russischer Geheimdienste vorbereitet und illegal Waffen und Munition besessen zu haben. Dies teilte am Dienstag Jacek Dobrzyński, der Sprecher des Koordinators der polnischen Sicherheitsdienste, mit.

Bei dem Verurteilten handelt es sich um Paweł K., ein 50-jähriger Einwohner von Hrubieszów, einer Stadt an der Grenze zur Ukraine. Das Bezirksgericht in Zamość befand ihn der ihm zur Last gelegten Taten für schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Haft. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Details des Falls wurden nicht veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Paweł K. war am 17. April 2024 vom polnischen Inlandsgeheimdienst ABW in Zusammenarbeit mit der ukrainischen SBU festgenommen worden. Die Ermittlungen wurden unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft Masowien geführt. Laut ABW erklärte Paweł K. im Zeitraum vom 2. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023 bereit zu sein, "im Interesse eines ausländischen Nachrichtendienstes gegen Polen zu handeln" – überwiegend über elektronische Kommunikationsmittel.

Demnach wollte der Mann der russischen Militäraufklärung angehören und nach deren Anweisungen Informationen sammeln. Dazu gehörten auch Sicherheitsdaten des Flughafens Rzeszów-Jasionka. Nach Ansicht der Ermittler und ukrainischer Geheimdienste hätten diese Informationen für die Planung eines möglichen Anschlags auf den ukrainischen Machthaber Wladimir Selenskij genutzt werden können.

Darüber hinaus soll der Angeklagte seine Bereitschaft erklärt haben, sich der sogenannten Wagner-Gruppe und der militärischen Einheit Nummer 29155 des russischen Generalstabs anzuschließen. Laut Dobrzyński liegen umfangreiche Beweise vor, die auf Verstöße gegen Artikel 130 Paragraf 3 (Spionage) und Artikel 263 Paragraf 2 (illegaler Besitz von Waffen und Munition) des polnischen Strafgesetzbuches hinweisen.

Die Festnahme von Paweł K. reiht sich in eine Serie von Ermittlungen gegen mutmaßliche russische Spione ein. Zuvor hatte Polen bereits die Festnahme eines Verdächtigen aus Weißrussland gemeldet. Zudem sollen ukrainische Staatsbürger den polnischen Ex-Präsidenten Andrzej Duda ausspioniert haben, was bei den Sicherheitsdiensten Besorgnis ausgelöst hat. In jüngster Zeit berichteten die Behörden zudem über Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen mutmaßlicher "Spionage zugunsten Russlands".

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