
Dänemark will Straftäter automatisch abschieben

Bereits am 1. Mai dieses Jahres soll in Dänemark eine neue Regelung in Kraft treten, die es erlaubt, ausländische Straftäter, die zu Haftstrafen von über einem Jahr verurteilt wurden, künftig automatisch abzuschieben. Betreffen solle das Ausländer, die wegen schwerer Verbrechen wie Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt wurden.
Mit diesem Schritt stellt sich die dänische Regierung gegen die bisher geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieses Gericht, das für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuständig ist, sieht in solchen Abschiebungen eine Verletzung der Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Eine Abschiebung dürfe nur aufgrund einer individuellen Entscheidung erfolgen, nicht automatisch.

Die dänische Regierung hatte bereits im Dezember bekundet, dass sie diese Vorgaben für nicht mehr zeitgemäß hält. "Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter", sagte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen, als sie Anfang Dezember zusammen mit dem britischen Ministerpräsidenten Keir Starmer eine Forderung nach einer Modernisierung der EMRK ins Spiel brachte. Eine Forderung, die nicht einfach zu erfüllen ist ‒ die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von insgesamt 46 Staaten unterzeichnet ist.
Die tatsächliche Entwicklung sei anders verlaufen, als man es sich bei der Abfassung der EMRK hätte vorstellen können (das ursprüngliche Dokument stammt von 1950, das letzte Zusatzprotokoll von 2021). "Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern würden", sagte sie mit Verweis insbesondere auf Flüchtlinge aus dem Nahen Osten. "Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind."
Nach Angaben des dänischen Migrationsministeriums seien bisher nur 70 Prozent der entsprechend verurteilten Ausländer abgeschoben worden. Ziel sei es, diese Quote zu erhöhen. In Deutschland liegt sie weit darunter. So berichtete das baden-württembergische Innenministerium in Bezug auf das Jahr 2024 zwar von insgesamt 6.346 Abschiebungen, darunter jedoch nur 92 schwere Straftäter. Das Problem waren verschiedenste Abschiebehindernisse, von mangelnder Kooperation der Herkunftsländer bis zu humanitären Gründen. Eine Quote bezogen auf die Gesamtzahl in Deutschland zu entsprechenden Haftstrafen verurteilter Ausländer, die weder EU-Bürger noch Inhaber eines dauerhaften Aufenthaltsrechts sind, ist nicht bekannt, da schon die Gesamtzahl selbst nicht erfasst wird.
Die dänische Regierung plant neben verschärften Abschiebungen auch, Anreize für die freiwillige Rückkehr zu verstärken. Sie will grundsätzlich erreichen, dass sich "Flüchtlinge nur vorübergehend in Dänemark aufhalten dürfen".
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