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Weißrussland klagt einen Toten an

Für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen geht die weißrussische Staatsanwaltschaft ungewöhnliche Wege: Sie klagt einen toten SS-Mann an. Hans Siegling soll über 1.700 Menschen ermordet haben.
Weißrussland klagt einen Toten an© Urheberrechtlich geschützt.

Von Astrid Sigena

Den Opfern der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg widerfährt späte Gerechtigkeit: Weißrussland klagt den deutschen SS-Mann Hans Eugen Siegling vor dem Obersten Gerichtshof des Völkermordes am weißrussischen Volk an. Ein Verbrechen, für das es keine Verjährungsfrist gibt, nicht einmal durch den Tod des mutmaßlichen Täters. Siegling ist damit der erste Deutsche, dem Weißrussland für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg den Prozess macht. Bisherige Prozesse drehten sich nur um die einheimischen Helfershelfer der Deutschen. Siegling soll für die Ermordung von mindestens 1.706 Menschen verantwortlich sein, darunter 238 Kinder. Das Strafverfahren begann am 26. Januar 2026 um 10 Uhr Ortszeit. Dem bereits längst verstorbenen Angeklagten steht ein Verteidiger zur Verfügung.

Staatsanwältin Kalina Goroschko schildert die NS-Karriere des 1912 im bayerischen Grafenwöhr als Sohn eines Schullehrers geborenen Siegling folgendermaßen:

"1930 trat Hans Siegling der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) bei, 1932 wurde er Mitglied der Sicherheitspolizei und von 1940 bis Anfang 1941 war er Mitglied der SS. Vor dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion kommandierte Hans Siegling eine der Strafeinheiten der Wehrmacht und kämpfte an der Westfront gegen Partisanen."

In Weißrussland selbst war Siegling nicht als Mitglied der Wehrmacht tätig, sondern als SS-Mann, der es bis zum Rang eines Obersturmbahnführer brachte. Auf dem Territorium der weißrussischen SSR diente er in verschiedenen Einheiten von SS und SD. Unter anderem im berüchtigten Reserve-Polizei-Bataillon 3 (1. Kompanie), das aktiv an der Ermordung zehntausender Sowjetbürger, vor allem Juden, beteiligt war.

Siegling unterstanden auch die paramilitärische Formation der ukrainischen Polizeikompanie, später das Schutzmannschafts-Polizeibataillon 57, das ebenfalls vorwiegend aus Ukrainern und Weißrussen bestand. Siegling hatte die Schuma 57 selbst für die Bekämpfung der im heutigen Weißrussland besonders aktiven Partisanen rekrutiert und ausgebildet. Tatsächlich machte sich diese Einheit schwerer Verbrechen an der Zivilbevölkerung schuldig. Dem Historiker Stefan Klemp zufolge handelte es sich bei dem Einsatz von Schuma 57 "um nichts anderes als die Ausrottung der einheimischen Zivilbevölkerung".

Dieser Auffassung ist auch die weißrussische Staatsanwaltschaft. Sie stellt Sieglings Einsatz in den größeren Rahmen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik (Stichwort "Generalplan Ost"), der zufolge das NS-Regime die Vernichtung von 75 Prozent der weißrussischen Bevölkerung vorhatte. Lediglich ein Viertel der Bewohner der weißrussischen SSR hielt man für assimilationsfähig im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie. Für die weißrussischen Justizbehörden ist Siegling der ausführende Arm einer "Politik Nazideutschlands, die auf die totale Vernichtung des weißrussischen Volkes abzielte."

Der Tätigkeitsbereich des Angeklagten Siegling umfasste dabei vor allem die Gebiete Grodno, Minsk und Brest. Siegling soll an den verbrecherischen Aktionen "Blitz", "Hermann" und "Cottbus" beteiligt gewesen sein. Für seine "Leistungen" verlieh ihm die NS-Führung das Eiserne Kreuz 1. Klasse sowie das Deutsche Kreuz in Gold. Auch nach der Befreiung Weißrusslands durch die Rote Armee blieb SS-Mann Siegling seinem Aufgabengebiet treu: Er war der Gründer und Leiter der 30. Waffen-Grenadier-Division der SS (weißruthenische Nr. 1).

Wer die Überfälle der Einsatztruppen überlebte, war oft zum Hungertod verurteilt, denn die NS-Schergen vernichteten Lebensmittel und alles Sonstige, was Menschen zum Überleben brauchen. Staatsanwältin Goroschko schildert das Vorgehen der Verbände so:

"Elf Siedlungen wurden ganz oder teilweise niedergebrannt, drei davon wurden nicht wieder aufgebaut. Darüber hinaus stahlen Siegling und Mitglieder der von ihm geführten kriminellen Banden im Zuge von Strafaktionen und -einsätzen ziviles Eigentum, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh und Geflügel und beraubten die Bevölkerung so ihrer Grundbedürfnisse. Folglich verurteilten sie die Menschen zum Hungertod."

Siegling selbst überlebte den Krieg und arbeitete später als Fabrikant. Offensichtlich ist es ihm in der BRD gut ergangen. Hans Siegling starb 1978 (nach anderen Quellen 1997) im bayerischen Nördlingen, ohne von bundesdeutschen Behörden jemals zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Während der 1960er Jahre zogen ihn deutsche Behörden zu Vernehmungen heran, aber anscheinend als Zeugen, nicht als Beschuldigten. Siegling soll behauptet haben, lediglich einmal eine Massenerschießung miterlebt zu haben.

Das ist symptomatisch für die juristische Aufarbeitung der mörderischen "Partisanenbekämpfung" in der BRD. Von einer Verurteilung eines Bataillonsangehörigen von Schuma 57 ist nichts bekannt. Die allermeisten Verfahren endeten mit Einstellung. Damit will man sich nun in Weißrussland nicht mehr zufrieden geben. 22 Bände soll die Beweisführung der weißrussischen Behörden mittlerweile umfassen. Außerdem ist die Rede von vierzehn Zeugen, auf die die Staatsanwaltschaft zurückgreifen will.

In Weißrussland wütete das nationalsozialistische Besatzungsregime äußerst brutal. Die weißrussische SSR verlor durch die Besatzungszeit rund ein Viertel bis zu einem Drittel ihrer Bevölkerung. 90 Prozent der weißrussischen Juden wurden Opfer des Holocausts. Gerade auf weißrussischem Gebiet verlief auch die "Partisanenbekämpfung" besonders grausam. "Partisanenbekämpfung" in Anführungszeichen, weil es sich dabei um eine Verharmlosung handelt.

Diese von der SS und dazu angeworbenen weißrussischen und ukrainischen Kräften durchgeführten Aktionen bekämpften nämlich nicht die bewaffneten Partisanen. Diese waren meist zu gut in den Wäldern versteckt, um ihrer habhaft werden zu können. Vielmehr überfielen die NS-Täter Dörfer, die sie der Zusammenarbeit mit den Partisanen verdächtigten, trieben die Bewohner in Scheunen oder Versammlungshäuser zusammen und steckte diese in Brand. Wer den Flammen zu entkommen suchte, wurde erschossen.

In der Gedenkstätte Chatyn gedenken Besucher heutzutage der zerstörten Dörfer und ihrer ermordeten Bewohner. "Огненные деревни" – "Feuerdörfer" werden sie auf Russisch genannt. Diesen Völkermord an Bewohnern der weißrussischen ländlichen Gebiete hat auch der berühmte sowjetische Antikriegsfilm "Komm und sieh" (Иди и смотри) zum Thema. In vielen Dörfern überlebte nicht einmal ein einziger Bewohner das Grauen des Feuertodes, so dass er davon hätte Zeugnis ablegen können, dass es diese Dörfer und Menschen einst gab.

Weißrussland will in diesem Jahr noch zehn weitere für den Völkermord Verantwortliche zur Anklage bringen. Auch diese Täter dürften höchstwahrscheinlich nicht mehr am Leben sein. Dennoch ist es wichtig, die auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion geschehenen NS-Verbrechen akribisch aufzuarbeiten. Dort drohen sie zwar nicht in Vergessenheit zu geraten – fast jeder Bürger der UdSSR hatte Familienmitglieder als Opfer zu beklagen. Und auch die Nachfahren in den Nachfolgeländern der UdSSR halten die Erinnerung an ihre ermordeten Verwandten wach.

Aber in Deutschland erinnert man sich nur ungern an die in der Sowjetunion verübten Verbrechen. Viele Zeugen sind schon verstorben. Wer damals ein Kind war und überlebt hat, ist mittlerweile hochbetagt. Umso wichtiger ist es, in den Heimatländern der Opfer das noch erreichbare Wissen um die damaligen Geschehnisse zu sammeln und der Nachwelt zu überliefern. Und durch Gerichtsverfahren die damaligen Täter als das zu benennen, was sie waren: verbrecherische Massenmörder.

Mehr zum Thema – Dugin: Die Welt am Rande des Abgrunds (Teil 1) – Vom Westfälischen Frieden zum Zweiten Weltkrieg

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