Europa

Pressezensur nach EU-Diktat: Bundesregierung will "politische Werbung" in Medien überwachen

Die Bundesregierung will auf EU-Anordnung Inhalte in Medien strenger prüfen. Wenn diese vermeintliche "politische Werbung" ungenügend kennzeichnen, könnten Aufsichtsbehörden sogar ohne Gerichtsbeschluss Redaktionsräume durchsuchen und Arbeitsmittel beschlagnahmen.
Pressezensur nach EU-Diktat: Bundesregierung will "politische Werbung" in Medien überwachen© Urheberrechtlich geschützt

Von Alexandra Nollok

Propagandalügen zu verbreiten, gehört zum Alltagsgeschäft deutscher Politiker. Dass selbst Bundeskanzler Friedrich Merz die Bevölkerung in Dauerschleife desinformiert, fiel mittlerweile sogar dem Spiegel und der Tagesschau auf. Nicht minder eifrig wirbt die Bundeswehr an Schulen, um Minderjährige für ihre künftigen Kriege zu rekrutieren. Konsequenzen müssen diese staatstragenden Propagandisten nicht fürchten. Doch wehe dem, der Ansichten verbreitet, die denen der Regierung widersprechen.

Unter dem Label "Desinformation" und dem Deckmantel des "Demokratieschutzes" gehen die Europäische Union und der deutsche Staat immer repressiver gegen "Dissidenten" vor. Sie hebeln damit, wie bei den EU-Sanktionen gegen eigene Bürger, inzwischen sogar Grundrechte aus. Nun steht ein weiterer Angriff auf die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit kurz bevor: Medien, die "politische Werbung" ungenügend kennzeichnen, müssen demnach nicht nur mit Sanktionen, sondern auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen – dies sogar ohne Gerichtsbeschluss. Was "politische Werbung" ist, bestimmt natürlich der "Zensurmeister".

Behörden sollen Medien überwachen und sanktionieren

Der Angriff auf die Pressefreiheit verbirgt sich hinter einem kurz vor Weihnachten vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein "Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz". Das klingt eher harmlos: Es soll regeln, wie in Deutschland eine EU-Verordnung "über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung" umsetzen wird, die seit Oktober in Kraft ist. Zuerst berichtete Die Welt (hinter Bezahlschranke) darüber. 

Angeblich diene der Gesetzentwurf – es war nicht anders zu erwarten – "dem Schutz der Bürger vor Desinformation und politischer Beeinflussung" und folglich "dem Schutz der Demokratie". Die Novelle hat es aber in sich: Die "Koordinierungsstelle für digitale Dienste der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" soll demnach Medien überwachen (lassen), um vermeintlich ungenügend gekennzeichnete "politische Werbung" zu entdecken – und dies dann strikt zu sanktionieren.

Durchsuchung ohne Gerichtsbeschluss

Die Bundesnetzagentur soll dafür mit Landesaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, heißt es, und überdies Befugnisse zu schwerwiegenden Eingriffen erhalten, die kaum mit der im deutschen Grundgesetz verankerten Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit vereinbar sein dürften.

Demnach sollen diese "Aufsichtsbehörden" nicht nur Sanktionen vorbei am Strafrecht gegen vermeintliche "Dissidenten" verhängen können. Sie sollen sogar Redaktionsräume von Medien durchsuchen und Material beschlagnahmen dürfen, sobald sie einen Verdacht auf einen Verstoß erheben. Dafür müssen sie nicht einmal ein Gericht anrufen, um einen Beschluss zu erwirken. Wörtlich heißt es unter Paragraf 6:

"Personen, die mit der Durchführung von Nachprüfungen beauftragt werden, dürfen alle Räumlichkeiten, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen zu Zwecken ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen, während der üblichen Geschäftszeiten betreten (...)"

Zwar wird im Gesetzestext zunächst schwadroniert, dass die Behörden dafür eine Anordnung des Amtsgerichts einholen sollen. Ein paar Sätze später wird das aber relativiert:

"Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen."

Beschlagnahmen auf bloßen Verdacht

Schließlich geht der Gesetzentwurf unter Paragraf 7 noch weiter:

"Die Koordinierungsstelle (…) kann Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten, beschlagnahmen."

Auch dafür bräuchte die Behörde keine richterliche Genehmigung. Sie müsste demnach nur dann das Amtsgericht innerhalb von drei Tagen nach der "Maßnahme" anrufen, wenn "weder der Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen anwesend waren." Schließlich könnten Betroffene selbst Widerspruch erheben und eine gerichtliche Entscheidung beantragen, so die Begründung.

Die Bundesnetzagentur dürfte also nach diesem Gesetz bei bloßem Verdacht auf unzureichend gekennzeichnete "politische Werbung" irgendwelche Angestellten irgendwelcher "Aufsichtsbehörden" losschicken, um Redaktionsräume zu durchsuchen, Computer und alle möglichen relevanten Arbeitsmittel zu beschlagnahmen – all dies im Rahmen einer EU-Verordnung völlig an Recht und Gesetz vorbei.

Grund- und Strafrechte ausgehebelt

Damit erlaubt der Gesetzentwurf ganz eindeutig Praktiken, die nicht nur mit Artikel 5 des Grundgesetzes kollidieren, welcher die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit regelt. Der Entwurf verstößt auch gegen die deutsche Strafprozessordnung. Die sieht nämlich für Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Gegenständen ausdrücklich einen Richtervorbehalt vor, was bedeutet, dass solche Maßnahmen zwingend von einem Gericht angeordnet werden müssen.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Was als politische Werbung gelten soll, ist in dem Gesetzentwurf nicht mal konkret geregelt. Das eröffnet den sogenannten Aufsichtsbehörden einen weiten Spielraum, unliebsame politische Meinungsartikel aller Art als solche zu klassifizieren. Dafür genügte es dann wohl, eine positive Bezugnahme auf die eine oder andere Partei oder schlicht auf eine politische Gesinnung darin zu erkennen. Für Medien und Publizisten wird so das Risiko, ins Visier der "Aufsicht" zu geraten, kaum kalkulierbar.

Gesetz für Selbstzensur

Und darum geht es wohl: Aus Angst vor Risiken sollen Journalisten von sich aus auf politische Bewertungen verzichten, die der Staatsgewalt nicht passen könnten. Wer also beispielsweise die notorischen Lügen von Kanzler Merz weiterverbreitet oder die wildesten Verschwörungsmärchen über Russland oder China öffentlichkeitswirksam strickt, wird weiterhin nichts zu befürchten haben. Wer hingegen über eine bevorstehende Palästina-Demo oder ein Marx-Seminar informiert, könnte vielleicht Besuch bekommen.

Man kann mit Fug und Recht von einem Gesetz zur Selbstzensur sprechen, das zwar keine "politische Werbung" direkt verbietet, aber Journalisten einen Maulkorb der Angst vor Repressionen verpasst. Hand in Hand hebeln EU und Bundesregierung so schleichend die bürgerlichen Rechte aus. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt auf ihrem längst begonnenen Weg in Richtung Diktatur. Die viel beklagte "Cancel Culture" hat die Schwelle medialer Hetzkampagnen längst überschritten und existenzbedrohende Züge angenommen.

Ein Machtapparat, der zu derart autokratischen Methoden greifen muss, um seine Bevölkerung politisch unter Kontrolle und auf Linie zu halten, zeigt damit vor allem eines: Er fürchtet sich, die Deutungshoheit zu verlieren. Denn er weiß, dass seine Propaganda in Zeiten zunehmender imperialistischer Verwerfungen immer unglaubwürdiger für jene wird, die unter seiner Knute leiden. Sicher ist: Wenn eine "bürgerliche Demokratie" zu derart repressiven Gewaltmitteln greift, ist die Lage für die Bürger fortgeschritten ernst.

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