
Polen muss im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen

Obwohl es in Polen das Institut der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht gibt, muss das Land im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der verhandelte Fall ist ein Präzedenzfall. Mit dem Urteil schafft das oberste Gericht der EU EU-weit die Möglichkeit, nationales Recht systematisch zu umgehen.
Zur Verhandlung stand der Fall zweier polnischer Männer, die im Jahr 2018 in Deutschland geheiratet hatten. Nach ihrer Rückkehr nach Polen wollten sie ihren Familienstand ins polnische Familienregister eintragen lassen. Die polnische Behörde lehnte das mit der Begründung ab, dass es im polnischen Recht das Statut der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht gebe. Das Paar beschritt den Rechtsweg. In der Folge legte ein polnisches Gericht den Fall dem EuGH zur Entscheidung vor.

Am Dienstag verkündete der EuGH seine Entscheidung. Die Möglichkeit für heterosexuelle Paare, ihre im Ausland geschlossene Eheschließung übertragen zu lassen, bestehe, sie homosexuellen Paaren aber zu verweigern, sei diskriminierend.
Der EuGH stellte fest, dass gleichgeschlechtliche Paare "die Gewissheit haben müssen, ihr Familienleben auch nach Rückkehr in ihren Herkunftsmitgliedstaat fortführen zu können."
Immer mehr EU-Länder stellen sich quer zum LGBT-Diktat aus Brüssel. So hatte kürzlich die Slowakei das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe in der Verfassung verankert. Allerdings existiert dort das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die aber nicht mit der Ehe gleichgestellt ist. Eine ähnliche Regelung gab es auch in Deutschland von 2001 bis 2017. Sie wurde von der Ehe für alle abgelöst.
Das Urteil verpflichtet Polen zwar nicht, ein eheähnliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Allerdings sind die polnischen Behörden verpflichtet, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen. Polen haben damit nun die Möglichkeit, eine gleichgeschlechtliche Ehe im Ausland zu schließen und sie anschließend in Polen eintragen zu lassen.
Grundsätzlich gilt, dass die Urteile des EuGH in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Juristen halten dies für ein zentrales Demokratiedefizit der EU, da der EuGH mit seinen Entscheidungen Richterrecht setzt und die Souveränität der nationalen Parlamente aushebelt.
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