Europa

Italien: Gericht erlaubt Auslieferung von mutmaßlichem Nord-Stream-Saboteur

Im juristischen Tauziehen um die Auslieferung eines Ukrainers an Deutschland im Zusammenhang mit der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat ein italienisches Gericht grünes Licht gegeben. Der Rechtsanwalt des Verdächtigen kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen und den Fall erneut vor Italiens oberstes Gericht zu bringen.
Italien: Gericht erlaubt Auslieferung von mutmaßlichem Nord-Stream-SaboteurQuelle: Gettyimages.ru © Dragan Mihajlovic

Im Rechtsstreit über die Auslieferung eines mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteurs an Deutschland hat ein italienisches Gericht der Auslieferung zugestimmt. Dies teilte Nicola Canestrini mit, der den beschuldigten Ukrainer verteidigt.

Der Rechtsanwalt kündigte an, gegen diese Entscheidung beim obersten italienischen Gericht (Kassationsgericht, Corte di Cassazione) Berufung einzulegen. 

Canestrini argumentiert, dass das Verfahren durch schwerwiegende Verfahrensverstöße beeinträchtigt sei, die sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die grundlegenden Garantien eines fairen Verfahrens untergraben würden.

Der beschuldigte Sergei K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Ostsee-Gasleitungen im September 2022. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion an dem früheren deutsch-russischen Energieprojekt und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden.

K. war im Sommer auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adriaküste festgenommen worden, wo er mit Frau und Kindern Urlaub machte. Seit seiner Festnahme sitzt der Ukrainer im Norden Italiens in einem Hochsicherheitsgefängnis.

Ursprünglich hatte das Gericht bereits im September grünes Licht für die Auslieferung gegeben. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch vor Italiens oberstes Gericht. Das Kassationsgericht stoppte überraschend die Auslieferung wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück nach Bologna. Neu zusammengesetzt sollte das Gericht erneut über den Fall entscheiden.

In seinem ursprünglichen Urteil hatte das Gericht in Bologna die Auslieferung des Ukrainers damit gerechtfertigt, dass gegen ihn auch ein Terrorismusverdacht bestünde. Von deutscher Seite war dieser Vorwurf jedoch nicht erhoben worden. Vielmehr war im Haftbefehl von Sabotage die Rede. Diese "Umqualifizierung des Sachverhalts" bezeichnete der Kassationsgerichtshof als unrechtmäßig.

Anwalt Canestrini kündigte an, dass sich die Berufung unter anderen auf die Verwendung von Beweismitteln aus Verfahren konzentrieren werde, die vom Kassationsgericht bereits für nichtig erklärt wurden. Zudem bemängelt er eine Verletzung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie die Versäumnisse, eine wirksame Überprüfung der Verfahrens- und Haftgarantien im Ausstellungsstaat durchzuführen und Fragen der funktionalen Immunität und den politischen Charakter der mutmaßlichen Sabotage-Straftat zu berücksichtigen.

"In diesem Fall geht es nicht nur um das Schicksal eines einzelnen Mannes, sondern um die Glaubwürdigkeit des europäischen Systems der justiziellen Zusammenarbeit", erklärte Canestrini. Gegenseitiges Vertrauen könne "nicht blind" sein, sondern müsse "auf einer wirksamen Kontrolle der Grundrechte beruhen", so der Anwalt. Er kündigte an:

"Wir werden weiter kämpfen, bis ein Gericht endlich die Fragen des Völkerrechts und der Immunität, die Italien bisher nicht behandeln wollte, in der Sache prüft."

In Polen hatte ein Gericht kürzlich die Auslieferung eines weiteren Ukrainers gestoppt, der an der Sprengung der Pipelines beteiligt gewesen sein soll.  Zuvor hatten sich polnische Spitzenpolitiker, darunter Ministerpräsident Donald Tusk, gegen eine Auslieferung des Verdächtigen an Deutschland ausgesprochen.  

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren weltweit Aufsehen erregt. Durch mehrere Sprengungen am Meeresgrund der Ostsee wurden drei der vier Röhren der Gaspipelines zerstört, sodass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. 

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