Höhere Haftstrafen fürs Ausspionieren: Bundesregierung will gegen "Agententätigkeit" härter vorgehen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der härtere Strafen für Spionage im Auftrag eines anderen Staates vorsieht. Der Gesetzentwurf betrifft Paragraf 99 des deutschen Strafgesetzbuches. Wer zukünftig wegen der Ausübung einer gegen die Bundesrepublik gerichteten Agententätigkeit angeklagt wird oder auch nur, weil er sich dazu bereit erklärt hat, müsste dann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Der alte Strafrahmen soll künftig nur noch in minder schweren Fällen gelten. Bisher wird Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst lediglich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ausnahmen waren besonders schwere Fälle, die vor allem Beamte betrafen, die ihre Dienstgeheimnisse an auswärtige Mächte verraten hatten. Auch die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland fällt unter die Rubrik schwerer Fall von Spionage.
Die Erhöhung des Strafmaßes hat einen Nebeneffekt, der den Behörden mehr geheimdienstliche Befugnisse zukommen lässt, um verdächtige Personen zu überwachen. Denn geheimdienstliche Agententätigkeit wird künftig als besonders schwere Straftat gewertet. Die Ermittler dürfen bei Verdacht auf Spionage in Zukunft auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zurückgreifen. Dazu gehört die Online-Durchsuchung von Smartphones, Rechnern und ähnlichen digitalen Hilfsmitteln sowie der Gebrauch von Abhörmaßnahmen in Wohnräumen. Also tiefe Eingriffe in die Grundrechte, die durch die Schwere der unterstellten Straftat und durch die höhere zu erwartenden Strafe gerechtfertigt werden. Auch die Übermittlung von Informationen zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern über mutmaßliche Spionagefälle wird mit dem Gesetzentwurf auf eine rechtssichere Basis gestellt und damit erleichtert.
Laut einer vom Nachrichtenmagazin Stern zitierten Auskunft des Bundesjustizministeriums will man damit "auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste" reagieren. Die Strafverschärfung dürfte somit vor allem angebliche russische Spione betreffen, von denen man sich laut Bundesverfassungsschutz in den letzten Jahren immer mehr bedroht sieht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte:
"Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft."
Diesem Ansinnen wolle man eine klare Antwort erteilen.
Mit der Gesetzesverschärfung will die Bundesregierung nämlich nicht nur besser auf ausländische Spionage vorbereitet sein, sondern auch den Terrorismus schärfer bekämpfen. Auch die Vorbereitung von terroristischen Straftaten mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Fahrzeug oder einem Messer, soll dann strafbar sein. Damit reagiert man laut Bundesjustizministerium auf eine Entwicklung, der zufolge nicht mehr nur Waffen, sondern immer häufiger Alltagsgegenstände für Anschläge Verwendung finden.
Ebenso kann dann die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, dort einen Anschlag zu begehen, strafrechtlich verfolgt werden. Für die Ahndung dieser Straftaten wird Paragraf 89a des Strafgesetzbuches "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" angepasst. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung soll neu geregelt werden.
Demnächst wird der Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt, dann müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Angesichts immer neuer Messerattacken und der verbreiteten Spionagefurcht ist damit zu rechnen, dass das Gesetz angenommen wird.
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