
Russland erklärt estnischen Diplomaten zu Persona non grata

Russland hat einen Mitarbeiter der estnischen Botschaft zur Persona non grata erklärt. Der Diplomat wurde angewiesen, das Land zu verlassen. Dies erklärte das russische Außenministerium gegenüber Marek Ühtegi, dem estnischen Geschäftsträger ad interim. Ühtegi wurde am Donnerstag ins Außenministerium einbestellt.

Dem Geschäftsträger wurde eine entschlossene Protestnote wegen der Handlungen der estnischen Seite übermittelt. Am 13. August dieses Jahres traf das Außenministerium in Tallinn die grundlose Entscheidung, einen diplomatischen Mitarbeiter der russischen Botschaft zur Persona non grata zu erklären.
Somit ging Moskau bei dem am Donnerstag angekündigten Schritt vom Prinzip der Gegenseitigkeit aus, betonte das russische Außenministerium. Darüber hinaus wurde die estnische Seite gewarnt, dass alle feindseligen Schritte nicht ohne Antwort bleiben würden.
Bei dem aus Estland ausgewiesenen Diplomaten handelte es sich um den ersten Sekretär der russischen Vertretung. Estlands Außenminister Margus Tsahkna warf dem Russen vor, "die verfassungsmäßige Ordnung und das Rechtssystem Estlands zu untergraben" sowie "Spaltungen in der Gesellschaft zu schüren". Zudem stünde er mit Verstößen gegen Sanktionen in Verbindung, was zur Verurteilung eines estnischen Staatsbürgers geführt habe.
Mehr zum Thema – Estland weist ersten Sekretär der russischen Botschaft aus
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.